Heilsbachstraße in Bonn-Duisdorf Straßenschilder führen zu Verwirrung

Duisdorf · Die Tempo-30-Zone endet an der neuen Fahrradstraße. Doch auch dort dürfen Autofahrer nicht schneller fahren. Da das allerdings nicht eigens beschildert ist, kommt es zu Verwirrungen.

Die für manchen verwirrende Beschilderung an der Heilsbachstraße ist allem Anschein nach ein Muss – und auch durch eine, etwa vom ADFC geforderte, rheinische Lösung nicht zu ändern. Das hat der Landtagsabgeordnete Rolf Beu bei seinen Nachforschungen bis auf Bundesebene herausgefunden. Das liegt wohl an einem Bürger, der sich beschwert hat.

An der Ecke René-Schickele-Straße endet die Tempo-30-Zone, was entsprechend mit einer durchgestrichenen 30 angezeigt wird. „Dann kann ich wohl danach schneller fahren“, vermutete ein Autofahrer. Mitnichten. Denn es beginnt die Fahrradstraße, wo er sich den Radlern grundsätzlich unterzuordnen hat und auch nur mit maximal 30 Stundenkilometern unterwegs sein darf.

Das ist allerdings nicht eigens ausgeschildert, denn diese Regel müssen Verkehrsteilnehmer kennen. Von „deutschem Bürokratismus und Regelwut“ spricht da Werner Böttcher, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Bonn/Rhein-Sieg, angesichts des Schilderwalds: Denn wer umgekehrt aus der Fahrradstraße rauskommt, sieht auch an der Kreuzung auf mehreren Schildern, dass nun die 30er-Zone beginnt.

In der Tat gibt es eine in der Straßenverkehrsordnung bundesweit einheitliche Regelung, wonach eine Fahrradstraße nie Teil einer Tempo-30-Zone sein kann – auch wenn in beiden dieselbe Höchstgeschwindigkeit gilt. Das liegt an der Bevorzugung der Radler, die sogar nebeneinander fahren dürfen.

Wenn Autos oder Motorräder dort durchfahren dürfen, muss ein Zusatzzeichen angebracht werden, heißt es aus dem Verkehrsministerium NRW. So hat nun 2015 der sogenannte Bund-Länder-Fachausschusses (BLFA-StVO) bestimmt, dass die Beschilderung einer Tempo-30-Zone stets aufzuheben sei, wo eine Fahrradstraße beginnt.

Dass diese Vorschriften auch befolgt werden, hat sich wohl ein Bonner auf die Fahnen geschrieben, wurde Beu mitgeteilt. Denn das Landesverkehrsministerium hat einen Hinweis erhalten, dass die Stadt Bonn die Übergänge von Tempo-30-Zonen in Fahrradstraßen offenbar nicht rechtskonform beschildere. So kam die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde ins Spiel, die dafür sorgte, dass nun alles formal richtig ist.

Es handele sich eigentlich um unsinnigen Perfektionismus, „der zu einem überflüssigen und verwirrenden Schilderwald führt“, sagt Beu. „Ist aber offensichtlich notwendig, weil sich immer wieder einzelne Bürger in Bonn finden, die ansonsten aus rein formalen Gründen gegen städtische Regelungen erfolgreich Klage führen würden.“

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