Bonn-Duisdorf Mann fährt unter Drogen auf E-Scooter durch Bonn

Bonn · Ein 40-jähriger Mann auf einem E-Scooter ist am Dienstagmorgen in das Visier von Polizeibeamten in Bonn-Duisdorf geraten. Nach einer Kontrolle konnten vier strafverdächtige Taten festgestellt werden. Unter anderem stand der Bonner unter Drogeneinfluss.

Beamten der Polizeiwache in Bonn-Duisdorf ist am Dienstag gegen 9.30 Uhr ein 40-jähriger Bonner aufgefallen, der auf der Straße "Am Burgweiher" auf seinem E-Scooter unterwegs war. Bei einer folgenden Kontrolle stellten die Polizisten laut Mitteilung fest, dass der Fahrer auf dem Roller ohne die vorgeschriebene Versicherungsplakette unterwegs war. Der Mann gab an, nicht gewusst zu haben, dass der Roller versicherungspflichtig ist. Neben der Versicherung fehlte an dem E-Scooter die gesetzlich vorgeschriebene zweite Bremse. Damit war das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Im Laufe der Überprüfung ergaben sich für die Beamten Hinweise, dass der 40-Jährige unter Drogeneinfluss stehen könnte. Nach einem Drogentest bestätigte sich der Verdacht, woraufhin die Polizisten den Mann durchsuchten. Dabei fanden sie Betäubungsmittel sowie ein verbotenes Messer bei dem Bonner. Die Beamten brachten ihn auf die Wache in Duisdorf. Nach Angaben der Polizei entnahm ein Arzt in einem Krankenhaus dem Verdächtigen anschließend eine Blutprobe.

Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss, wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der E-Scooter wurde sichergestellt.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter keine Spielzeugroller sind, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, deren Fahrzeugführer mindestens 14 Jahre alt sein muss. Außerdem sind bei vorhandenen Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen mit Benutzungspflicht diese zu nutzen. Ansonsten ist auf der Straße zu fahren, da die Nutzung von Gehwegen unzulässig ist. Die Höchstgeschwindigkeit für zugelassene E-Scooter beträgt 20 Kilometer pro Stunde.

Ebenfalls betont die Polizei, dass für E-Scooter-Fahrer die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Dringend zu empfehlen ist außerdem einen Helm zu tragen, um bei möglichen Unfällen Kopfverletzungen zu vermeiden.

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