Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien IS-Videos bereiten Sorgen

Duisdorf · Die Mitarbeiter der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Duisdorf haben Filme wie "Tanz der Teufel" oder Internetvideos der Terrormiliz "Islamischer Staat" auf dem Kieker. Was als gefährlich für junge Menschen gilt, kommt auf den Index.

 Die BPJM-Vorsitzende Martina Hannak-Meinke (r.) und ihre Stellvertreterin Petra Meier neben Schränken mit indizierten DVDs.

Die BPJM-Vorsitzende Martina Hannak-Meinke (r.) und ihre Stellvertreterin Petra Meier neben Schränken mit indizierten DVDs.

Foto: Martin Wein

Wer noch nicht volljährig ist und die ungekürzte Version des englischen Films „A Day of Violence“ oder aber „Maleficarum“ aus den USA sehen möchte, der wird sich wohl oder übel gedulden müssen. Wer es auf „Tanz der Teufel – The Evil Dead“ abgesehen hat, der schaut ganz in die Röhre.

Alle drei Filme landeten kürzlich auf dem Schreibtisch von Martina Hannak-Meinke und wurden schließlich indiziert. Die ersten beiden sind für Jugendliche tabu, der dritte wurde wegen strafrechtsrelevanter Inhalte ganz aus dem Verkehr gezogen.

Von der Leiterin einer Zensurbehörde ist Martina Hannak-Meinke dennoch weit entfernt. „Wir prüfen nach dem Jugendschutzgesetz, ob Inhalte von Medien geeignet sind, die Erziehung und Entwicklung von Jugendlichen zu beeinträchtigen“, sagt die Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM), die ihren Sitz in Duisdorf hat.

Weil die Arbeit den 21 Mitarbeitern nicht nur Freunde beschert, sind die Büros nicht ausgeschildert und im Gebäude des Bundesfamilienministeriums an der Rochusstraße nur über Schleichwege erreichbar.

Eine Kettensäge aus Plastik an der Wand

Ist man über mehrere Treppen und Flure in der kleinen Behörde angekommen, staunt man nicht schlecht. Im Büro von Technikbetreuer Markus Titze stapeln sich diverse Spielekonsolen. An der Tür klebt ein Plakat der US-Serie „The Walking Dead“. Und an der Wand hängt eine Kettensäge – aus Plastik. „Das war ein Steuerelement für ein spezielles Videospiel“, erklärt Titze, der sich selbst im Scherz als „Kurator für Spielkonsolen“ vorstellt. „Wir halten hier ständig Schritt mit allen Entwicklungen auf dem sehr wandlungsfreudigen Markt“, erklärt er.

Der Besuch der Gamescom in Köln etwa ist für die Mitarbeiter ein Pflichttermin. „Mancher Jugendliche würde uns beneiden“, glaubt auch die Behörden-Chefin. Aber wie gesagt: Der Weg ist ohne Führung nicht zu finden – und für Jugendliche naturgemäß tabu.

Rund 850 fragwürdige Medien wurden der BPJM im vergangenen Jahr von den Ministerien des Bundes oder der Länder, den Polizeibehörden, den Jugendämtern oder von Trägern der Jugendhilfe vorgelegt. In 611 Fällen landeten die Produkte auf dem Index.

Bücher spielen dabei zahlenmäßig inzwischen eine geringere Rolle. „Der Anteil von Online-Inhalten nimmt stetig zu“, beobachtet Petra Meier, die stellvertretende Behördenchefin. Das habe allerdings auch damit zu tun, dass gerade die Polizeibehörden im Internet intensiv fahndeten.

Alles was Gewalt verherrlicht, zu Rassenhass, Verbrechen oder Selbstjustiz aufruft oder verrohend wirkt, wird tendenziell indiziert. In den letzten Jahren hat die Behörde auch ein Auge auf die Verherrlichung von Drogen- oder exzessivem Alkoholkonsum, selbstschädigendes Verhalten wie Magersucht oder Suizidforen oder diskriminierende Inhalte. „In diesem Feld sind wir sicher – wie die Gesellschaft auch – sensibler geworden“, sagt Meier.

Bei Bedarf erhalten Mitarbeiter eine Supervision

Die Juristinnen und ihre Mitarbeiter prüfen die Inhalte aber nur vor. Die Entscheidung über eine Indizierung oder ein Verbot treffen im Konferenzraum nebenan Beratungsgremien mit drei oder zwölf Mitgliedern, die ehrenamtlich von Bund und Ländern und den Verbänden entsandt werden. „Wir müssen uns dabei schon einiges anschauen, das an die Nieren geht“, sagt Martina Hannak-Meinke. Die Enthauptungsvideos der Terrormiliz „Islamischer Staat“ etwa.

Bei Bedarf steht den Mitarbeitern deshalb eine Supervision zur Verfügung. „Wir tun unsere Arbeit zum Schutz der Kinder und Jugendlichen. Das schafft in den meisten Fällen die nötige Distanz“, erklärt Meier. Zwar kann die Behörde indizierte Internet-Inhalte nicht einfach abschalten. Meist liegen sie auf Internet-Servern im Ausland.

Zusammen mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft hat die BPJM aber ein Filterprogramm entwickelt, das indizierte Inhalte ausblendet. So können etwa Schulen oder Jugendzentren verhindern, dass Kinder und Jugendliche diese Inhalte dort im Netz finden.

Manchmal geht es bei der BPJM aber auch heiter zu. Dann etwa, wenn die Mitarbeiter regelmäßig nach einem Vierteljahrhundert die Lizensierungen zur Verlängerung oder Aufhebung überprüfen. „Neulich haben wir einige ältere Filme mit Arnold Schwarzenegger und Jean-Claude Van Damme gesehen“, erzählt Petra Meier. „Da mussten wir selbst etwas schmunzeln, was in den 80er-Jahren schon als gewaltverherrlichend galt. Zum Glück sieht das Gesetz vor, dass jede Generation für sich neu bestimmt, welche Inhalte Kindern und Jugendlichen schaden.“

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