Rettungswache Lengsdorf Bürger Bund: Immer dasselbe Muster bei Kostensteigerungen

Lengsdorf · Der Bau der vor zwei Jahren in Betrieb genommenen neuen Rettungswache Auf dem Kirchbüchel in Lengsdorf und vor allem die Kostensteigerung von 1,4 auf fast 2,1 Millionen Euro schlägt auch im Nachhinein noch Wellen.

 Einweihung Rettungswache IV Lengsdorf im Sommer 2014.

Einweihung Rettungswache IV Lengsdorf im Sommer 2014.

Foto: Roland Kohls

Die Verteuerung, die erst 15 Monate nach der Einweihung herauskam (der GA berichtete), war seinerzeit von der Stadt Bonn mit vielen nicht vorhersehbaren Umständen erklärt worden. Ein 120.000 Euro teurer Zaun mit Toranlage allerdings auch damit, er sei nötig wegen der Parkplatzprobleme bei Heimspielen der Telekom Baskets.

Der Bürger Bund Bonn (BBB) macht im Nachhinein dieser Ereignisse ein Fass auf, um solche Verteuerungen auf Grund von nachträglich vorgetragenen Nutzerwünschen für die Zukunft zu verhindern.

Die Zaunanlage zum Beispiel war ohne Wissen der zuständigen Ratsgremien entstanden, „das gleiche Muster ist beim zeit- und kostenmäßig völlig aus dem Ruder gelaufenen Neu- und Umbau des Hauses der Bildung am Bottlerplatz aufgetreten“, kritisiert BBB-Fraktionschef Marcel Schmitt.

Deshalb hatte der BBB gefordert, dass nachträgliche Nutzerwünsche bei Bauleistungen, die den Wert von 15.000 Euro überschreiten, dem Betriebsausschuss künftig vor der Ausführung zur Genehmigung vorzulegen sind.

Doch da machte die Mehrheit im SGB-Betriebsausschuss nicht mit, sondern setzte diese Grenze auf Antrag der Grünen bei 50.000 Euro netto fest. Immerhin ist das weniger, als das Städtische Gebäudemanagement bis dato als Grenze zur Berichterstattung hatte.

Laut Betriebssatzung muss das zuständige Gremium nämlich bisher erst bei Vergaben von Bausummen ab 100.000 Euro informiert werden, und ab 175.000 Euro gibt es erst ein Entscheidungsrecht der Politik.

„Ich kenne kein Unternehmen, in dem ohne Information der Entscheidungsträger mal eben bis zu 50 000 Euro mehr aufgrund von Nutzerwünschen ausgegeben werden“, sagt Marcel Schmitt: „Natürlich kann während der Bauphase festgestellt werden, dass Änderungen sinnvoll sein können.

Es darf aber nicht vorkommen, dass bei Bauplanung und Ausschreibung – wie im Hardtberg geschehen – überteure Zaunanlagen oder kostenintensive Heizsysteme ohne vorherige Kontrolle beauftragt werden.“

Schmitt findet, dass mit der jetzigen Regelung der Steuergeldverschwendung beim Städtischen Gebäudemanagement Tür und Tor geöffnet sei.

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