SWB-Kampagne Gericht verbietet sechs Blaue-Couch-Motive

BONN · Im Urheberrechts-Prozess "Rotes Sofa kontra Blaue Couch" hat der Düsseldorfer Fotokünstler Horst Wackerbarth einen Teilerfolg gegen die Stadtwerke Bonn (SWB) errungen. Das Landgericht Köln urteilte, die SWB dürften sechs Motive nicht mehr verwenden, weil sie Wackerbarths Werken zu ähnlich seien

Unter den verbotenen Werken ist auch die Blaue Couch unter Wasser, auf einem Boot und auf einem Autodach. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Dem Fotokünstler seien eventuelle Schäden zu ersetzen, so das Gericht.

Aber: Sechs weitere bemängelte Motive dürfen die SWB weiterverwenden, weil die Übereinstimmung gering sei. Die SWB hatten argumentiert, sie hätten Wackerbarths Werke vorher gar nicht gekannt. Das Gericht ließ dies nicht gelten. Eine solche Häufung von zufälligen Ähnlichkeiten widerspreche der Lebenserfahrung, so die Richter.

Die Stadtwerke sehen das Positive: Das Gericht habe keinen Zweifel daran gelassen, dass die "Blaue Couch"-Kampagne weitergehen könne und ihre Konzeption keine Rechte anderer verletze, heißt es. Dass dem Kläger für sechs von mehr als 400 Motiven das Urheberrecht zugesprochen wurde, decke sich zwar nicht mit den eigenen Einschätzungen, aber: "Die sechs Motive werden nicht mehr für die Werbekampagne eingesetzt", so die SWB.

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