Gericht: Beziehung zu einer Mutter kostet Lehrer den Job

Schulleitung hat kein Vertrauen mehr und lehnt Wiedereinstellung ab

Bonn. Es gibt viele gute Gründe, warum Lehrer ihr Privatleben und ihre dienstlichen Dinge möglichst auseinanderhalten sollten. Vor allem, wenn ein Lehrer eine Beziehung zu einer Mutter von Schülern unterhält. Das kann nämlich zu erheblichen Konflikten führen.

Das wurde jetzt in einem Fall deutlich, der im Arbeitsgericht Bonn vor der sechsten Kammer verhandelt wurde. Dort hatte ein Lehrer einer Privatschule gegen seine Entlassung geklagt.

Die Schulleitung hatte dem Mann den Stuhl vor die Türe gesetzt, nachdem gegen ihn ungeheuerliche Vorwürfe laut geworden waren. So soll der Lehrer jener Mutter regelrecht nachgestellt haben, weil sie die Beziehung beenden wollte. Er soll der Frau gedroht haben, ihre Kinder in die Sache einzubeziehen.

Auch wenn er sich angeblich später bei der Familie telefonisch dafür entschuldigt habe, das könne er an seiner Schule nicht dulden, erklärt der Schulleiter. Zumal der Vorfall auch unter anderen Eltern an der Schule zu großer Unruhe geführt habe.

Dem Anwalt des Klägers sind diese Vorwürfe "zu pauschal". Er könne nicht erkennen, was die private Angelegenheit seines Mandanten mit seiner Tätigkeit als Lehrer zu tun gehabt habe.

Auch die Richterin zeigt sich hinsichtlich des Kündigungsgrundes skeptisch. Vorausgesetzt, die Vorwürfe träfen zu, so müsse geklärt werden, ob es sich hierbei um einen Übergriff in das Arbeitsverhältnis handle, der eine Kündigung rechtfertige.

Auf keinen Fall könne die Kammer die moralische Integrität einer Person beurteilen, sagt sie. "Was macht es Ihnen so unmöglich, meinen Mandanten weiterzubeschäftigen?", fragt der Anwalt. Zumal der Kläger bereit sei, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Schulleiter betont, er habe kein Vertrauen mehr in den Lehrer. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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