Drogenkurier in Bonn verurteilt Fünfeinhalb Jahre Haft für falschen Fliesenleger

Bonn · Ein 33-jähriger Familienvater, der als Drogenkurier unterwegs war, ist vor dem Bonner Landgericht am Freitag zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Den richtigen Riecher hatten Zollfahnder, als sie einen Lexus auf der A 3 am Rastplatz Siegburg kontrollierten: Zunächst entdeckten sie im Kofferraum nur allerlei Handwerksgeräte des Autobesitzers, eines 33 Jahre alten Fliesenlegers. Doch nachdem alles ausgeräumt war, fiel den Fahndern auf, dass der Platz im Kofferraum merkwürdig klein ausfiel - und der Fahrer immer nervöser wurde.

Und tatsächlich: Vor der Rückbank war ein Geheimfach eingebaut, in dem eine große Menge Drogen versteckt war. Neben gut zwölf Kilogramm Amphetamin entdeckte der Zoll 2,6 Kilogramm Marihuana. Für die Kurierfahrt am 20. Juli dieses Jahres musste sich der seitdem in Untersuchungshaft sitzende Mann jetzt vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Vollends zum Verhängnis wurde dem 33-Jährigen, dass im Handschuhfach seines Autos ein Pfefferspray lag, das in Deutschland verboten ist. Daher kamen sowohl die Staatsanwältin als auch die Richter zu dem Schluss, dass das Spray eine Waffe ist - und die Strafe daher deutlich höher ausfallen muss.

Wegen der unerlaubten Einfuhr von Drogen mit Waffen und der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wurde der Angeklagte - wie von der Staatsanwältin gefordert - zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der junge Familienvater zeigte während der Urteilsbegründung keine großen Gefühlsregungen. Anders seine im Zuschauerraum sitzende Frau: Sie weinte während der gesamten Zeit bitterlich.

Im Prozess hatte der Angeklagte behauptet, er sei von Drogendealern aus seiner Heimat zu dem Transport gezwungen worden, da er sich zuvor bei ihnen Geld geliehen habe. Was er da genau geschmuggelt habe, will der 33-Jährige gar nicht gewusst haben.

Dies glaubte das Gericht ihm jedoch nicht. Die Richter gingen vielmehr davon aus, dass es ein "professioneller Transport von Betäubungsmitteln" war, so der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff. Die Aufzeichnungen im Navigationsgerät des Autos hatten ergeben, dass der Handwerker viele Fahrten nach Deutschland unternommen hatte. Ziele waren vor allem der Raum Frankfurt und die Region Wuppertal. Dass der 33-Jährige sich dort - wie er behauptet hatte - in Industriegebieten mit Arbeitskollegen getroffen habe, um zu Baustellen zu fahren, bezeichnete der Kammervorsitzende als "Quatsch".

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