Frist für Kanalprüfung verlängert

Das Gesetz zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle ist umstritten: Eigentlich müssen private Grundstückseigentümer bis Ende 2015 die auf ihrem Grund verlaufenden Kanalleitungen überprüfen lassen, ob sie dicht sind und kein schädliches Abwasser austritt. Jetzt zeichnet sich ab, dass die Kommunen in NRW die Frist um acht Jahre nach hinten verschieben können.

Bonn/Düsseldorf. (val) Es ist umstritten: das Gesetz zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle. Eigentlich müssen private Grundstückseigentümer bis Ende 2015 die auf ihrem Grund verlaufenden Kanalleitungen überprüfen lassen, ob sie dicht sind und somit kein für die Umwelt schädliches Abwasser austritt. Jetzt zeichnet sich ab, dass die Kommunen in NRW die Frist um acht Jahre nach hinten verschieben können, wie der SPD-Landtagsabgeordnete Bernhard von Grünberg, mitteilte.

Am Kanalprüfgesetz scheiden sich die Geister: Die Kanalbaubetriebe sehen es positiv, weil es ihnen in den nächsten Jahren viele neue Aufträge verspricht. Grundstückseigentümer hingegen raubt es bisweilen den Schlaf, weil sie Kosten in vier- bis fünfstelliger Höhe für die Sanierung ihres Kanals befürchten. Die Prüfung selbst kostet im Schnitt 300 bis 500 Euro und darf nur von zertifizierten Kanalbauern durchgeführt werden, um später von den Stadtverwaltungen anerkannt zu werden.

Nun hat das Land die Frist verlängert und damit Grundstückseigentümern Luft verschafft. "Für viele Haus- und Immobilienbesitzer besteht die Möglichkeit, die Frist zur Prüfung ihrer Abwasserkanäle auf Dichtheit um maximal acht Jahre zu verlängern", teilte von Grünberg mit.

Ein Erlass des NRW-Umweltministeriums erlaube es jetzt den Kommunen, die Frist zur Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 auszudehnen. "In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung allerdings weiterhin bis 2015 geschehen sein", so der SPD-Landtagsabgeordnete. Die SPD-Ratsfrau Angelika Esch kündigte bereits eine entsprechende Initiative ihrer Fraktion im Rat an.

Die Änderungen seien Ergebnis eines Vermittlungsgespräches des Petitionsausschusses des Landtags mit dem Umweltministerium. Von Grünberg: "Dabei haben wir auch soziale Aspekte berücksichtigt. Ältere und alleinlebende Bürger können beispielsweise eine Ausnahmeregelung von der Sanierung erhalten. Darüber hinaus stehen für Kanalsanierungsmaßnahmen mindestens noch bis Ende 2011 über ein Förderprogramm Zuschüsse zur Verfügung.

Gleichzeitig hat die KfW-Bank ein Kredit-Programm zur Durchführung von Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen und zur Sanierung von privaten Abwasserleitungen aufgelegt."

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