Freundschaftsdienst mit fatalen Folgen

Verstoß gegen das Geldwäschegesetz

Bonn. Ein kleiner Freundschaftsdienst hat Werner F. (Name geändert) den Job gekostet. Mehr als 23 Jahre lang hat er als Kassierer bei einer Bank gearbeitet. Nun steht er nach der Kündigung auf der Straße. Die Vorwürfe: Der 58-Jährige habe gegen das Geldwäschegesetz verstoßen sowie zu Mitarbeiterkonditionen Devisen für Dritte erworben.

Von einem Verstoß gegen das Gesetz könne keine Rede sein, hatten er und seine Anwältin noch beim Gütetermin vor einigen Wochen betont. Sein Fehler sei lediglich gewesen, dass er bei einem Überweisungsvorgang nicht - wie vorgeschrieben - einen Kollegen habe mit abzeichnen lassen.

Damals trennte man sich ohne Ergebnis. Jetzt sahen sich die Parteien zum Kammertermin wieder und schlossen einen Vergleich: Der Mann bleibt auf dem Papier bis Ende des Jahres angestellt, er erhält bis dahin seine Bezüge und zudem eine Abfindung in Höhe von 85 000 Euro. Auf Anraten seiner Anwältin stimmte der Kläger letztlich dem Vergleich zu. Wenngleich schweren Herzens. "Denn er hat ohne Frage gegen die Vorschriften verstoßen, das Prozessrisiko war deshalb zu groß", erklärte die Anwältin.

Der Kläger hatte, wie er selbst einräumt, für einen Bekannten ausländische Devisen im Wert von 300 Euro zu Mitarbeiterkonditionen getauscht. Das ist strikt verboten. Der Schaden für die Bank: 7,63 Euro. Diesen Mann könne man nicht weiterbeschäftigen, weil nach diesen gravierenden Regelverstößen auch seine Glaubwürdigkeit stark in Zweifel gezogen werde, hatte ein Vertreter der Bank begründet.

Der Kläger vermutete indes einen anderen Grund für seine Entlassung: Man wollte ihn los werden, weil sein Vorgesetzter nicht mit ihm konnte. "Mit einer Versetzung in eine andere Filiale hätte ich mich doch einverstanden erklärt", sagte er sichtlich niedergeschlagen nach der Sitzung. Denn seine Zukunft sieht düster aus: Seine Frau hat nur einen Mini-Job, und die beiden Kinder sind noch in der Ausbildung.

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