Frau gefangen gehalten - Sechseinhalb Jahre und Sicherungsverwahrung

66-Jährige in einsam gelegenen Holzverschlag gelockt - Alkoholkranker Täter hat bereits 23 Vorstrafen

Bonn. (jad) Ein 52-jähriger Mann ist am Donnerstag im Bonner Landgericht zu sechseinhalb Jahren und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht befand ihn der Freiheitsberaubung, des erpresserischen Menschenraubes, der gefährlichen Körperverletzung, der Vergewaltigung sowie Bedrohung für schuldig.

Im Herbst 2006 hatte der Mann eine 66-jährige in einen einsam gelegenen Holzverschlag gelockt, wo er sie mit Todesdrohungen und Folterungen der grausamsten Art festgehalten hatte. Neben zahlreichen Hämatomen, erlitt sie unter anderem Rippenbrüche, einen Nasenbeinbruch und ein schweres Schädeltrauma.

Der Mann hatte sein Opfer zudem gezwungen, Geld für ihn abzuheben. Eine Bankangestellte erkannte die schweren Verletzungen bei der Frau und informierte die Polizei.

Der Angeklagte hatte im Prozess die zahlreichen Schläge und Misshandlungen eingeräumt. Bis zum Schluss bestritt er aber, dass er die Frau vergewaltigt habe. Auch habe er die 66-Jährige nicht gefangen gehalten, sie hätte jederzeit gehen können.

Die Bonner Richter aber glaubten der polizeilichen Aussage des mittlerweile verstorbenen Opfers; das Protokoll wurde im Prozess verlesen. Die Schilderungen der Frau seien uneingeschränkt glaubwürdig, so das Gericht.

Die 66-Jährige war am 26. Juni 2008 - kurz vor Prozessauftakt an einem Schlaganfall gestorben. Ihr Tod habe keinen direkten Zusammenhang mit dem Verbrechen, so die Bonner Richter. Der alkoholkranke Täter hatte bereits 23 Vorstrafen. Alle Therapie- und Entziehungsversuche hatte er in der Vergangenheit abgebrochen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort