Schulamt in Bonn Ferienverlängerung kann teuer werden

BONN · Nach sechseinhalb Wochen war in den Bonner Schulen gestern der Tag des Wiedersehens gekommen. Ebenso spannend wie viele Ferienerlebnisse war für die Schulleitungen unmittelbar nach den Ferien die Frage, ob die Klassen auch vollzählig sind. Denn auch in Bonn nehmen sich immer mehr Eltern das Recht heraus, die Ferien ihrer Sprösslinge eigenmächtig um einige Tage nach vorn oder nach hinten zu verlängern.

Das aber kann teuer werden, denn es drohen empfindliche Bußgelder. Die günstigsten Flüge ans Urlaubsziel oder den Wohnort der Großfamilie und die besten Schnäppchen der Reiseveranstalter haben oft einen Haken: Ihre Termine decken sich nicht ganz mit denen der Schulferien.

Die Zahl der Verfahren, die wegen unerlaubter Ferienverlängerung eröffnet werden, wird bislang von der Stadtverwaltung statistisch nicht erfasst. "Allgemein kann festgestellt werden, dass die Zahl der Fälle eigenmächtiger Ferienverlängerungen, die dem Schulamt von den Schulen gemeldet werden, in den letzten Jahren angestiegen ist", erklärt eine Sprecherin der Stadtverwaltung auf Anfrage des General-Anzeigers. Dabei ist die Rechtslage klar: Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind am Unterricht teilnimmt.

Wer sich als Erziehungsberechtigter darüber hinwegsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies gilt einerseits grundsätzlich während des gesamten Schuljahres, wiegt aber schwerer, wenn nach eigenem Gusto die Ferien verlängert wurden. "In diesem Fall wird ein erhöhtes Bußgeld festgesetzt. Die Höhe bemisst sich nach der Anzahl der Fehltage und der Frage, ob die Ferienverlängerung erstmalig oder bereits mehrfach ohne entsprechende Genehmigung der Schulleitung vollzogen wurde", erklärt die Sprecherin. Die Bezirksregierung Köln nennt ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro als untere Grenze.

Anlass für die Ordnungswidrigkeit könne neben spontaner Verlängerung auch höhere Gewalt sein, berichtet ein Bonner Lehrer dem GA von seinen Erfahrungen: "Je weiter der Flug, desto wahrscheinlicher die Verlängerung". Wenn mitunter auch die Fallzahl steige, bleibe die Ferienverlängerung bislang aber die absolute Ausnahme. Wirklich konsequent geahndet würden nur die seltensten Fälle. Dafür sorge schon der hohe bürokratische Aufwand.

Bußgelder ab 120 Euro

Nach Angaben der Bezirksregierung Köln können für Schulschwänzen unmittelbar vor und nach den Ferien empfindliche Bußgelder verhängt werden. Die Marge liegt zwischen 120 und 1000 Euro. Im gesamten Schuljahr wurden im Kölner Regierungsbezirk zuletzt 700 bis 1000 Schulschwänzer registriert. Wie viele davon gerade vor den Ferien nicht in die Schule gehen, wird nicht speziell erfasst.

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