Mutmaßlicher Brandstifter Fall beschäftigt Bonner Gerichte

ZÜLPICH/BONN · Der Fall eines mutmaßlichen Feuerteufels, der in Zülpich mehrere Brände gelegt haben soll, beschäftigt weiterhin die Gerichte. Jetzt kam es vor dem Bonner Landgericht bereits zum zweiten Mal zu einer Berufungsverhandlung gegen den 44 Jahre alten Angeklagten - und möglicherweise wird es demnächst zu einem dritten Berufungsprozess kommen.

Zunächst hatte das Euskirchener Amtsgericht den alkoholkranken Mann wegen einer versuchten schweren Brandstiftung und Missbrauchs von Notrufen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe sowie der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Im Januar 2011 hatte der arbeitslose Angeklagte aus Frust die Polizei angerufen und behauptet, es brenne in Zülpich.

Diese Tat hatte der ehemalige Kraftfahrer auch gestanden. Doch die im Raum stehenden drei Brandstiftungen wurden und werden von ihm bestritten. In der ersten Instanz war das Amtsgericht zu dem Schluss gekommen, dass lediglich das Legen eines Feuers im Keller eines Mehrfamilienhauses bewiesen ist.

Dabei hatte der Täter am Abend des 2. März 2011 im Keller eines vor allem von Senioren bewohnten Hauses Papier und herumliegende Gegenstände angezündet. Ein Bewohner bemerkte den Brandgeruch und wählte den Notruf. Durch den rechtzeitigen Eingriff der Feuerwehr konnte eine gefährliche Rauchgasentzündung verhindert werden. Trotzdem entstand durch das Feuer ein Sachschaden in Höhe von 10.000 Euro.

Dass der 44-Jährige auch in der Nacht auf den 5. Mai 2010 zwei Mal gezündelt habe, sah das Amtsgericht nicht als erwiesen an. Anders das Bonner Landgericht im ersten Berufungsprozess: Hier wurde der Angeklagte für alle drei Brände verantwortlich gemacht und zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

Gegen diese Entscheidung hatte der Verteidiger erfolgreich Revision beim Kölner Oberlandesgericht eingelegt, so dass es nun vor einer anderen Berufungskammer in Bonn zum Prozess kam. Und diesmal schlossen sich die Richter wiederum der Meinung des Euskirchener Amtsgerichts an: Lediglich ein Brand könne sicher nachgewiesen werden.

Bei den anderen Bränden eines Holzstapels und in einer Tiefgarage gebe es nur ein stichhaltiges Indiz: Das Fahrrad und der Rucksack des Mannes waren in Tatortnähe gefunden worden. Es sei zwar gut möglich, dass der 44-Jährige der Täter war, dies sei aber nicht zweifelsfrei festzustellen, so die Richter.

Nun wurde der Angeklagte zu einer 18-monatigen Haftstrafe sowie der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Vom Verteidiger wurde jedoch bereits Revision gegen das Urteil eingelegt, so dass sich das Kölner Oberlandesgericht demnächst erneut mit dem Fall beschäftigen muss.

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