Explosiver Grund für Rausschmiss

Arbeiter soll im Raffineriewerk Sicherheitsvorschriften missachtet haben

Bonn. Das hätte ein Inferno werden können: Weil Samir P. (Name geändert) in einem Raffinerieunternehmen angeblich mit leichtem Heizöl anstatt mit Kaltreiniger Industrieanlagen gesäubert und damit beinahe eine Explosion ausgelöst hatte, flog der 45-Jährige.

Nach mehr als 17 Jahren auf dem Werksgelände war der Familienvater von jetzt auf gleich seinen Job los. Er nahm sich einen Anwalt und klagte. Sein Fall wurde am Mittwoch im Arbeitsgericht Bonn verhandelt.

"Ich bin entsetzt. Da fliegt beinahe ein Chemiekonzern in die Luft, weil ein Arbeiter ein falsches Putzmittel benutzt hat", meint der Kammervorsitzende mit Blick auf die Begründung der Kündigung des Subunternehmers, für den Samir P. in den vergangenen sechs Jahren tätig war.

Der Beklagte und sein Anwalt nicken heftig, ja, das hätte passieren können, versichern beide. Deshalb habe das Raffinerieunternehmen seinem Mitarbeiter ja auch sofort lebenslanges Werksverbot erteilt. Das bedeute, der Mann könne niemals mehr einen Fuß auf das Gelände setzen. Damit sei er für ihn nutzlos geworden, bedauert der Subunternehmer.

Er habe dann, weil er ja voll hinter seinem Mitarbeiter stehe, nach einem anderem Job für ihn gesucht, allerdings nichts für ihn gefunden. Er habe immerhin noch einige Monate lang den Lohn fortgezahlt, aber dem seien natürlich auch Grenzen gesetzt.

uf den Hinweis des Vorsitzenden, es handele sich um ein "steuerbares" Fehlverhalten, das zunächst mit einer Abmahnung hätte geahndet werden müssen, erklärt er: "Die Richtlinien auf dem Werksgelände sind so streng, da dürfen Sie noch nicht einmal einen Sack ohne Erlaubnis aufheben". Er habe sogar noch einmal mit den Konzernmanagern gesprochen, ob sie im Fall seines Mitarbeiters nicht eine Ausnahme machen könnten - vergeblich. Beim Thema Sicherheit kenne das Unternehmen kein Pardon. Was letztlich auch richtig sei, schiebt der Anwalt des Beklagten hinterher.

Der Kläger wehrt sich, er habe das Öl nicht selbst abgezapft. Es sei ihm von Werksleuten gereicht worden mit der Anweisung, damit die Teile zu reinigen. Von einem Verbot habe er nichts wissen können. "Mein Mandant ist das Bauernopfer, mit dem das Unternehmen Strenge zeigen und ein Exempel statuieren wollte", beklagt sein Anwalt.

Am Ende einigen sich die Parteien: Samir P. kann zwar nicht zurück in seinen alten Job, erhält aber eine Abfindung von 6 000 Euro und ein Zeugnis mit der Note "sehr gut".

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