Ergebnis einer Razzia: Ein Drittel der Gäste ist zu jung

Notausgänge in Bad Godesberger Disco sind verrammelt und durch Müll versperrt - Stadt prüft Entzug der Konzession

Ergebnis einer Razzia: Ein Drittel der Gäste ist zu jung
Foto: Malsch

Bad Godesberg. Verschlossene Notausgänge fielen Polizeibeamten auf, die wegen einer Schlägerei in eine Bad Godesberger Diskothek gerufen worden waren. Sie meldeten den Missstand an die Stadt. Mitarbeiter der Gaststättenabteilung, des Jugendschutzes und der Ausländerabteilung statteten der Gaststätte in der Bonner Straße gemeinsam mit der Polizei am Wochenende einen unangemeldeten Besuch ab. Bei der Überprüfung stießen sie auf 22 Gäste unter 16 Jahren und einen verschlossenen Notausgang.

Während der Kontrolle zwischen 22 und 0.15 Uhr wurden die Personalien aller anwesenden Gäste und Bediensteten überprüft. Von den 62 Gästen waren 22 jünger als 16 Jahre. Ein zwölfjähriges Mädchen hatte in seiner Handtasche eine Literflasche Wodka und einen schlecht gefälschten Schülerausweis dabei, der sie als 16-Jährige auswies.

Nach Mitteilung der Stadt seien fast alle anwesenden Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren deutlich als Minderjährige zu erkennen gewesen und hätten schon deshalb nicht eingelassen werden dürfen, weil sie überwiegend keine Ausweise dabei hatten.

Die Teenager wurden nach der Kontrolle entweder von Erziehungsberechtigten abgeholt oder von der Polizei nach Hause gebracht. Bei der Überprüfung der Räumlichkeiten stellte sich heraus, dass der Notausgang nicht beleuchtet, verschlossen und zusätzlich durch zwei massive Türriegel von innen gesichert war.

Der Fluchtweg war außerdem durch abgestellte Müllsäcke, defekte Stühle und Holzmüll versperrt. Ein Drogenspürhund stellte seine Suche ergebnislos ein. Schon bei früheren Einsätzen hatte die Polizei Verstöße gegen den Jugendschutz und die Sicherheitsbestimmungen in dieser Diskothek festgestellt. Damit bestehen nach Aussage der Stadt nun erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreibers, die zum Entzug der Gaststättenerlaubnis führen können. Der Vorfall wird weiter untersucht.

Jugendschutz

Die Gesetzeslage zu den Vorfällen in Bad Godesberg ist eindeutig: Paragraf 5 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes schreibt vor, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (Diskothekenbetriebe) ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person nicht gestattet werden darf. Ähnliches regelt Paragraf 4 des Jugendschutzgesetzes für übrige Gaststätten.

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