Buchhalter vertuscht Fehler Einvernehmliche Einigung vor Gericht

BONN · Wenn die Kasse einer Firma nicht stimmt, kann das böse Folgen haben. In einem Fall, der jetzt im Arbeitsgericht Bonn behandelt wurde, hatte ein Buchhalter nicht nur schwere Fehler bei den Buchungen gemacht, sondern auch noch versucht, sie zu vertuschen.

Als bei einer Sonderprüfung ans Tageslicht kam, das höhere Bargeldbeträge fehlten, setzte ihn das Unternehmen kurzerhand vor die Tür.

Der Mann klagte gegen seine fristlose Entlassung. Immerhin ist der Mittfünfziger seit mehreren Jahren in der Firma beschäftigt und hat sich zuvor nie etwas zu Schulden kommen lassen. Dass sein Mandant in der Buchhaltung Fehlbuchungen verursacht habe, hätte er bei der Anhörung mit seinen Vorgesetzten auch nicht bestritten, sagt der Anwalt des Klägers. Aber er habe auf keinen Fall in die Kasse gegriffen, wie ihm latent vorgeworfen werde.

Das bestreitet die Gegenseite. Bisher sei nichts von strafbarem Handeln erwähnt worden. "Das ist zurzeit für uns noch völlig offen", sagt die Anwältin der Beklagtenseite und verweist darauf, dass man auch noch keine Strafanzeige erstattet habe. "Fest steht aber, dass er als Finanzbuchhalter einen schwerwiegenden Verstoß begangen hat, als er seine Buchungen manipulierte", sagt sie weiter. Das rechtfertige eine fristlose Kündigung allemal.

Doch weil man noch in der Güteverhandlung ist, fragt die Kammervorsitzende nach einem Vergleich. Der Kläger zeigt sich dazu durchaus bereit. "Eine gedeihliche Zusammenarbeit ist wohl nicht mehr möglich", meint auch sein Anwalt. Am Ende trennen sich die Parteien im Einvernehmen: Der Kläger wird ordentlich aus betrieblichen Gründen gekündigt und erhält noch 8000 Euro Abfindung.

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