Prozess in Bonn Einbruch mit gebrochenen Füßen - Fassadenkletterer muss in den Knast

BONN · Es klingt unglaublich: Mit zwei gebrochenen Füßen ist ein einschlägig vorbestrafter 31-Jähriger erfolgreich auf Diebestour gegangen - und zwar auf seine ganz eigene Art und Weise. Obwohl er aufgrund seiner verletzten Fersen im Rollstuhl saß, war er wieder einmal ein Regenrohr hochgeklettert. In zwei Metern Höhe hatte er mit einem Stein das Fenster einer Zahnarztpraxis eingeschlagen und zwei Ampullen eines Betäubungsmittels gestohlen.

Die waghalsige Aktion in der Nacht auf den 24. September hatte der Angeklagte, der sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten musste, vom Krankenbett aus gestartet. Zur Tatzeit war er stationär im St.-Petrus- Krankenhaus behandelt worden. Mit seinem Rollstuhl hatte er sich zunächst auf den Weg zum Bürobereich der Klinik - wo auch Wertsachen aufbewahrt werden - aufgemacht und laut eigenen Angaben ein offenes Fenster gesehen. "Ich bin ein Einbrecher. Als ich das aufgehebelte Fenster sah, hatte ich die Idee: Da ist noch einer drin und gibt mir was ab."

Doch der drogenabhängige 31-Jährige war vom Nachtportier erwischt worden. Nachdem die herbeigerufene Polizei die Personalien des Angeklagten aufgenommen hatte, habe er sich gedacht: "Bevor ich einfahre, mache ich mir noch ein paar schöne Tage." Deshalb sei er in die Zahnarztpraxis eingestiegen. Der Strafrichter: "Das schaffe ich nicht mal ohne Verletzungen."

Die Verhängung einer Bewährungsstrafe kam jetzt nicht mehr in Betracht: Gerade einmal drei Wochen vor dem Einbruch in die Praxis war der Fassadenkletterer zu 13 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden - unter anderem für einen versuchten Einbruch, bei dem er mit einem verletzten Knie eine Regenrinne hochgeklettert war. Nun erhielt er eine zehnmonatige Haftstrafe. Zudem muss er damit rechnen, auch die zuvor verhängten 13 Monate absitzen zu müssen.x

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