Reinigung Droht der Stadt Bonn Bußgeld?

Bonn · Bei den Reinigungsaufträgen für Privatfirmen könnten der Stadt Bußgeldverfahren drohen. Einige der Verträge zur Säuberung von Stadtgebäuden entsprechen offenbar nicht den Vorgaben der Bundesfinanzdirektion. Diese nennt als Stundenverrechnungssatz 15 Euro als Minimum (Mindestlohn 8,82 Euro plus Lohnnebenkosten).

Liege ein Angebot darunter, dürfte es "kaum auskömmlich" für die Firma sein, schreibt die Behörde an den Bundesverband der Gebäudereiniger. Dies könne auf eine "Unterschreitung des Mindestlohnes" für die Reinigungskräfte hindeuten.

Da der Mindestlohn im vorigen Jahr etwas geringer war, lag auch die Verrechnungssatz-Empfehlung niedriger: 14,55 Euro. Doch selbst diesen Wert erreichen offenbar nicht alle Verträge, die von der Stadt abgeschlossen worden sind. Der GA hat auf Grundlage einer vertraulichen Ratsvorlage Eckpunkte nachgerechnet. Ergebnis: Bei den zwei überprüften Verträgen für zwei Schulen scheint der Stundenverrechnungssatz für die tägliche Reinigung bei knapp unter 12 Euro und knapp unter 13 Euro zu liegen.

Politik in der Verantwortung

Die Ratsfraktion der Linken rechnete bei sieben Verträgen nach - und kam auf ähnliche Resultate. "Wir haben den Verdacht, dass die Verträge für die Firmen nicht auskömmlich sind", sagt Fraktionsgeschäftsführer Anatol Koch. "Daher ist jetzt auch die Politik in der Verantwortung, Licht in die Angelegenheit der unbezahlten Überstunden zu bringen." Im Herbst 2011 hatte ein Gebäudereiniger in einem Bürgerantrag an den zuständigen Ratsausschuss von zahllosen Überstunden bei der Reinigung einer Schule berichtet, die seine Firma nicht vergüte. Ähnliche Beschwerden erreichten auch den GA.

Das Städtische Gebäudemanagement (SGB) wisse nicht nur durch den Bürgerantrag von den Problemen, betont Koch. Etliche Hausmeister hätten ihm erzählt, dass sie ihre Vorgesetzten über unzureichend kalkulierte Reinigungsstunden informiert hätten. Koch: "Wenn das so stimmt, würde die Stadtverwaltung gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstoßen." Denn: Mit unbezahlten Überstunden unterläuft eine Firma den Mindestlohn. Zahlt ein Auftragnehmer nicht den Mindestlohn, droht dem Auftraggeber, also der Stadt, ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro. Darauf weist die Bundesfinanzdirektion im Brief an den Gebäudereiniger-Verband hin. Auf die "Auskömmlichkeit der Reinigungsverträge" werde bei Kontrollen besonders geachtet.

Die Linksfraktion beantragt nun im Rat, neue Aufträge nur zu vergeben, wenn die 15-Euro-Vorgabe eingehalten wird. Firmen, die Überstunden nicht bezahlen, sollen wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden. Die Stadtverwaltung erklärte am Freitag, die Überstundenvergütung sei allein Sache der Privatfirmen. Und zu den Stundenverrechnungssätzen: Liege eine Firma unter dem Richtwert, habe sie im Bietergespräch die Chance, die Hintergründe zu erläutern. Zu den vom GA nachgerechneten Verträgen äußerte sich das Presseamt nicht konkret.

Genauer scheint die Stadt Köln hinzuschauen. Sie behält sich das Recht vor, Lohnabrechnungen und Einsatzlisten der Reinigungsfirmen zu prüfen - und tut das auch. "Wir sehen eine Mitverantwortung der Stadt bei Verstößen gegen das Entsendegesetz", erklärte Gero Schmidt, Leiter der zentralen Dienste.

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