Die Regeln im Kreisverkehr

Am Kreisverkehr sind manche Autofahrer immer noch verunsichert. Es wird geblinkt, auch wo es verboten ist. Am Propsthof ist jüngst einer nach links abgebogen, als ob es sich bei dem Minikreisel um eine normale Kreuzung handelt.

Kreisverkehre mit zweispurigen Einfahrten funktionieren in Süddeutschland am besten. Im Rhein-Erft-Kreis (Kennzeichen BM) hatte man nach einigen Blechschäden diese Variante wieder verworfen. Und so geht's richtig:

  • Der Verkehr im Kreis hat immer Vorfahrt. Vor der Einfahrt weisen darauf das rote Dreieck mit dem Kreisverkehrsschild darunter hin.
  • Beim Reinfahren in den Kreisel ist das Blinken verboten. Wer ihn verlässt, muss allerdings vorher blinken.
  • Innerhalb des Kreisels ist das Halten auf der Fahrbahn verboten - es sei denn, die Verkehrssituation erfordert es. Auch das Zurücksetzen ist nicht erlaubt.
  • Die Mittelinsel darf nicht überfahren werden. Eine Ausnahme wird bei großen Fahrzeugen gemacht (Busse, Lastwagen), damit sie überhaupt herumkommen. Die Fahrer müssen aufpassen.
  • Wer im Kreisel einen Fahrstreifen wechselt, muss aufpassen.
  • Das Fahren in die falsche Richtung ist natürlich auch verboten, aber erst seit April 2004 gibt es dazu einen Hinweis im Bußgeldkatalog.

[ zum Bericht ]

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