Die Kanalprüfung wird zur Pflicht

Es gibt ein neues Wort im deutschen Wortschatz: Kanalhai. Dahinter verbirgt sich ein Kanalbauer, der dubiose, bisweilen gar kriminelle Geschäfte mit ahnungslosen Grundstückseigentümern macht.

 Zertifizierte Kanalprüfer: ubert Brodesser und Alexander anilov kontrollieren den bfluss an der Kirche in Schwarzrheindorf.

Zertifizierte Kanalprüfer: ubert Brodesser und Alexander anilov kontrollieren den bfluss an der Kirche in Schwarzrheindorf.

Foto: Max Malsch

Bonn. Es gibt ein neues Wort im deutschen Wortschatz: Kanalhai. Dahinter verbirgt sich ein Kanalbauer, der dubiose, bisweilen gar kriminelle Geschäfte mit ahnungslosen Grundstückseigentümern macht.

Er klingelt an der Haustür und bietet an, die privaten Abwasserleitungen zu untersuchen. Nicht selten stellt sich der Nachweis später als behördenuntauglich dar. Oder der Grundstückseigentümer fällt doppelt herein und lässt sich noch auf ein unnötiges und teures Sanierungsgeschäft seines Kanals ein.

Meinung Lesen Sie dazu auch den Kommentar " Teure Pflicht"Kanalhaie machen sich ein Gesetz zunutze: das NRW-Landeswassergesetz. Dessen Paragraf 61 a schreibt privaten Haus- und Grundeigentümern vor, spätestens bis Ende 2015 (in Wasserschutzgebieten früher) den Kanal auf Dichtheit prüfen zu lassen. Erbringt der Eigentümer den Nachweis ab 2016 nicht, "drohen Geldstrafen bis zu 50 000 Euro", teilt die Stadt Bonn auf Anfrage mit.

Was also tun, um in einer solchen Situation nicht an den falschen Prüfer, sprich einen Kanalhai zu geraten? "Auf keinen Fall sollte man sich an der Haustür auf etwas einlassen, sondern man sollte sich an die Handwerkskammern oder die Industrie- und Handelskammern der eigenen Kommune wenden oder im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur- und Umweltschutz die Liste ( www.lanuv.de) mit allen zertifizierten Prüfern abrufen", rät Wilhelm Deitermann vom Landesumweltministerium.

Wer jedoch glaubt, mit dieser Liste auf der sicheren Seite zu sein, der irrt: "Auch dort gibt es schwarze Schafe", bestätigt Marion Bülow von der IHK Bonn/Rhein-Sieg entsprechende GA-Informationen. Man könne nicht mehr tun, als sich auf den Nachweis der Schulungszentren zu verlassen, mit der ein Kanalbauer seine ordnungsgemäße Zertifizierung belegt.

Auch Deitermann gibt zu, "dass das Ministerium nicht überprüfen kann, ob ein zertifizierter Prüfer nachher auch richtig prüft" - und einen behördentauglichen Nachweis ausstellt. Im schlimmsten Fall tut er das nicht und schwatzt dem Grundstückseigentümer eine unsinnige Sanierung auf. "Deshalb ist es ratsam, dass man Prüfer und Sanierer getrennt beauftragt", rät Deitermann.

Es sei denn, man kennt den Kanalbauer gut. Grundsätzlich sollten Eigentümer sich zusammenschließen, um einen Prüfer zu beauftragen: "Das spart zum einen Geld", so Deitermann. Zum anderen sinke die Gefahr, dass ein Kanalbauer Kunden über den Tisch ziehe.

Sollte dennoch ein Grundstückseigentümer schlechte Erfahrungen mit einem zertifizierten Prüfer machen, "sollte man diesen unbedingt bei der IHK oder der Handwerkskammer melden, damit er von der Liste entfernt wird", ergänzt Deitermann.

Auf die Frage nach Sinn und Zweck der landesweiten Dichtheitsprüfung, die bislang auch nur in NRW zwingend vorgeschrieben ist, antwortet der Ministeriumssprecher: "Öffentliche Kanäle werden regelmäßig überprüft. Bei privaten ist das bislang nicht passiert, obwohl es viele tausend Kilometer Abflussrohre gibt."

Diese können je nach Alter so schwer beschädigt sein, dass Abwasser aus Toiletten, Spül- und Waschmaschinen in den Boden gelangt. "Das ist zum einen schlecht für das Grundwasser, kann aber auch für das eigene Grundstück schlecht sein." Die Stadt Bonn will bald eine Info-Kampagne starten, mit der sie rund um die Dichtheitsprüfung informiert. Darüber hinaus berät die Kommune individuell auf Anfrage. Dort sollte man auch vor der Prüfung nachfragen, was genau die Stadt an Unterlagen verlangt.

Beratung für GrundstückseigentümerDamit die Eigentümer rechtzeitig über ihre Verpflichtungen zur Kanaldichtheitsprüfung informiert werden, plant das Tiefbauamt unter anderem Informationsveranstaltungen in den einzelnen Ortsteilen und in Verbindung mit anderen öffentlichen Veranstaltungen.

Der Internetauftritt der Stadt Bonn zu dem Thema wird momentan aktualisiert. Ein Flyer des Landesamtes für Natur und Umwelt und Verbraucherschutz steht zum Download bereit und wird zusätzlich im Zusammenhang mit Kanalbaumaßnahmen und Bürgerbriefen verteilt (siehe www.bonn.de, Link Abwasserbeseitigung, und www.lanuv.nrw.de). Außerdem kann sich jeder Grundstückseigentümer auf Anfrage beim Tiefbauamt individuell beraten lassen bei André Branquinho, Telefon (02 28) 77 22 66, andre.branquinho@bonn.de, und

William Wolfgramm, Rufnummer 77 22 88, william.wolfgramm@bonn.de.

Weitere wichtige Informationen, wie beispielsweise eine Liste der zertifizierten Prüfer in Nordrhein-Westfalen, gibt es im Internet unter www.lanuv.nrw.de.

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