Landgericht Bonn Chips statt Edelfisch und Champagner

BONN · Mit deutlichen Worten gegenüber den beiden Angeklagten sparte die Berufungskammer am Landgericht nicht: Das Vorgehen eines 73 Jahre alten Bonners und seiner 64 Jahre alten Freundin wurde im Urteil als "Frechheit", "Unverschämtheit", und "Dreistigkeit" bezeichnet - die von den Angeklagten eingelegte Berufung wurde verworfen.

In dem Fall, der nun zum fünften Mal ein Gericht beschäftigte, hatte der Künstler behauptet, im Sommer 2010 für Freunde ein Luxusbuffet mit kiloweise Edelfisch, bestem Fleisch und Champagner auf der Terrasse aufgebaut zu haben. Dieses habe eine Nachbarin, mit der er seit Jahren im Streit liegt, durch den Wurf von Blumenerde von ihrem Balkon zerstört.

In einem Zivilprozess hatte der Bonner daraufhin vergeblich 900 Euro Schadensersatz und 400 Euro Schmerzensgeld gefordert. Es folgte ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht, wo er wegen versuchten Prozessbetrugs und Anstiftung zur Falschaussage zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt wurde. Auch seine damalige Lebensgefährtin wurde verurteilt, unter anderem wegen uneidlicher Falschaussage.

Es folgte ein Gang durch die Instanzen: In der ersten Berufungsverhandlung wurde die Verurteilung bestätigt. Das Oberlandesgericht hob das Urteil wegen eines Formfehlers auf, so dass es nun zum zweiten Berufungsprozess kam. Neben dem Ehemann einer vor Gericht schweigenden Enkelin des 73-Jährigen bestätigte jetzt erstmals auch ein Enkel des Angeklagten, dass es damals kein Luxusbuffet gab. Der von oben geworfene Dreck habe lediglich eine Schale mit Chips verunreinigt.

Für die Richter war vor allem nicht nachvollziehbar, warum der Angeklagte seine Familie so in die Sache reingezogen hatte. Der 73-Jährige muss nun 2400 Euro zahlen, die Freundin 3150 Euro, da sie im Monat mehr Geld zur Verfügung hat. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

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