Brandanschlag auf Café Korrekt: Gericht entscheidet über Sicherungsverwahrung für Täter

Ist Harald K. immer noch gemeingefährlich? Gutachter: 76-Jähriger zeichnet sich durch besondere Gefühlskälte aus

Brandanschlag auf Café Korrekt: Gericht entscheidet über Sicherungsverwahrung für Täter
Foto: Chris Gossmann

Bonn. Es ist knapp 15 Jahre her, da ließ Harald K. das Café Korrekt in der Bonner Innenstadt in Flammen aufgehen. Zwei Menschen starben bei dem Anschlag, 27 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Seit Donnerstag sitzt der heute 76-Jährige erneut vor der Schwurgerichtskammer - und sieht sich bekannten Gesichtern gegenüber: Der Vorsitzende Richter Udo Buhren hatte den Mann damals wegen zweifachen Mordes, 27-fachen Mordversuchs und besonders schwerer Brandstiftung zu einer fünfzehnjährigen Haftstrafe verurteilt.

Auch Oberstaatsanwalt Joachim Leinhos kennt den zur Tatzeit 61-Jährigen bestens: Als Ankläger hatte er seinerzeit eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Mörder und Brandstifter beantragt. Für die Staatsanwaltschaft ist Harald K. immer noch ein gemeingefährlicher Mann. Deshalb wurde die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung beantragt.

Im Juni 2008 war Harald K. auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden. Die Auflage: Er sollte vier Jahre in einer geschlossenen Einrichtung auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden. Doch bereits nach zwei Wochen passierte es. Wie die Pflegedienstleiterin am Donnerstag im Zeugenstand berichtete, drohte der Verurteilte damit, das Haus anzuzünden und jemanden umzubringen, falls er nicht zurück in den Knast komme.

Einem Freund gegenüber soll der verurteilte Mörder dies als "leere Drohung" bezeichnet haben. Harald K. selber sagte am ersten Verhandlungstag: "Mir ist da erst klar geworden, dass ich da vier Jahre bleiben muss." Im Gefängnis habe er nur noch ein Jahr und vier Monate absitzen müssen: "Das hat zu meiner Lebensplanung besser gepasst." Auch, weil er die Unterbringung in dem Haus aus eigener Tasche bezahlen musste.

Die Angestellten in der Einrichtung nahmen die Drohung jedoch ernst - aufgrund der Vorstrafe des hochintelligenten Mannes sogar sehr ernst. Im November 1994 hatte er das Café Korrekt mit einem Eimer Benzin angezündet und ein Inferno angerichtet - wegen eines Streits mit dem Betreiber um einen gesperrten Scheck.

Während der Brandstifter bei mehreren Vorfällen in den Jahren zuvor aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie als schuldunfähig eingestuft wurde, hielt ihn der zuständige Psychiater im Mordprozess für geheilt und schuldfähig. Weil bei dem damaligen Angeklagten jedoch eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen gewesen sei, verhängte die Kammer kein Lebenslänglich.

Ein jetzt vom Gericht beauftragter Gutachter sieht den Fall allerdings ganz anders. Seiner Meinung nach kann die Form von Schizophrenie, an der Harald K. leidet, nicht geheilt werden. Die Krankheit zeichne sich bei dem 76-Jährigen durch eine besondere Gefühlskälte aus. "Er kann mit einer unglaublichen Monotonie und Ruhe über die alte Tat sprechen, ohne dass man Mitgefühl spüren könnte."

In den Augen des Experten ist die Gefahr, dass sich ein solcher Vorfall wiederholen könnte, "außerordentlich hoch". Dabei spiele das Alter des Mannes keine Rolle. Der Prozess wird fortgesetzt.

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