Minimierung der Ansteckungsgefahr Notbetrieb für Bonner Gerichte wegen Coronavirus angeordnet

Bonn · Der Geschäftsbetrieb am Landgericht Bonn und allen Amtsgerichten des Bezirks wird seit Mittwoch auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. In Haft- und Unterbringungsangelegenheiten soll weiter entschieden werden.

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Der Geschäftsbetrieb am Landgericht Bonn und allen Amtsgerichten des Bezirks wird seit Mittwochmittag um 13 Uhr auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. „Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit sämtlichen Mittelbehörden beschlossen, den Dienstbetrieb auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Bonner Landgerichts. Ziel der Maßnahmen sei einerseits die Aufrechterhaltung und Gewährleistung des Justizgewährungsanspruches und andererseits eine Minimierung der Ansteckungsgefahr.

Für diesen Fall habe man im Landgerichtsbezirk alle Vorbereitungen getroffen, um die notwendige Rechtspflege beim Amts- und Landgericht aufrechtzuerhalten“, hatte Landgerichtspräsident Stefan Weismann dem General-Anzeiger bereits am Montag erläutert. Das bedeute zum Beispiel, dass der sogenannte Eildienst fortgeführt und selbstverständlich auch in Haft- und Unterbringungsangelegenheiten weiter entschieden werde.

Auch in Zeiten von Corona muss also kein Angeklagter befürchten, mehr Zeit als erlaubt in Untersuchungshaft zu verbringen. Der Notbetrieb wird durch ein aus sechs Richtern bestehendes Rumpfteam aufrechterhalten, dem weitere Richter-Kollegen telefonisch oder per Mail fachlich zur Seite stehen. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 19. April befristet.

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