Papst zu Homosexualität Bonner Kirchenrechtler sieht "keinen Wendepunkt in der Kirche"

Bonn · Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke bremst die Euphorie über Äußerungen des Papstes. Keinerlei Wendepunkt in der katholischen Kirche sieht der Bonner Kirchenrechtler Professor Norbert Lüdecke angesichts der Äußerungen von Papst Franziskus.

"Die Kirche lehnt also homosexuelle Handlungen als immer schwer sündhaft ab und damit auch homosexuelle Partnerschaften und ihre Gleichstellung mit der Ehe", erläuterte er in einem Interview des General-Anzeiger die Position des Papstes.

Er habe sich in seiner Pressekonferenz auf dem Rückflug vom Weltjugendtag in Rio zur Homosexualität wie auch zur Rolle der Frau in der Kirche und zum Ehepastoral weiterhin ganz klar zur kirchlichen Lehre bekannt. "Man darf sich nicht täuschen: Der neue Papst kombiniert südamerikanische Spontaneität und jesuitische Kontrolliertheit sehr gut", sagte Lüdecke.

Die Einlassungen seien zum Teil euphorisch als neue Wegmarken innerhalb der Kirche gefeiert worden. Dazu bestehe kein Anlass. Papst und Bischöfe hätten auch bisher die gleichgeschlechtliche Orientierung nicht als solche verurteilt. "Allerdings wird erwartet, dass ein so veranlagter Mensch abstinent lebt", was auch Papst Franziskus nicht anders interpretiere.

Jeder Katholik, der diese Veranlagung lebe, müsse mit kirchlichen Konsequenzen rechnen: Er dürfe keine Kommunion empfangen oder etwa auch nicht mehr Religionsunterricht erteilen. Daran habe Franziskus nichts geändert. Laut Lüdecke beharrt der Papst in seinen Äußerungen auch auf der Position, dass selbst homosexuelle Männer, die zölibatär zu leben gelobten, nicht zu Priestern geweiht werden dürfen.

Illusion sei auch, den neuen Papst als Wegbereiter für die Weihe von Frauen oder eine Tolerierung wiederverheirateter Geschiedener bei der Kommunion zu interpretieren, sagte der Bonner Wissenschaftler. Unter Franziskus bleibe es auch nach dessen Äußerungen bei den jeweiligen amtlichen Positionen. Und danach seien Frauen in der Kirche gleichwertig, aber nicht gleichberechtigt. Und gelebte Sexualität werde nur in einer gültigen, also der ersten Ehe "sittlich gestattet".

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