Bonner Gericht weist Berufungen ab

Es bleibt bei den Strafen für den Missbrauch einer Zwölfjährigen

Bonn/Rheinbach. (rik) Für das, was vier zur Tatzeit 14-jährige Schüler zusammen mit einem 22-jährigen Bekannten einem zwölfjährigen Mädchen antaten, sind sie nach Auffassung der 8. Jugendstrafkammer des Bonner Landgerichts in erster Instanz vor dem Euskirchener Amtsgericht gut davongekommen: Die fünf hatten das Kind am 29. April 2005 in Rheinbach in der Wohnung des 22-Jährigen betrunken gemacht und missbraucht.

Die Schüler waren wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu Jugendarresten von vier, beziehungsweise zwei Wochen verurteilt worden. Gegen den 22-Jährigen, unter anderem wegen Raubes vorbestraft, hatte das Euskirchener Jugendschöffengericht zwei Jahre und drei Monate Haft verhängt. Doch alle fünf waren in Berufung gegangen und hatten sich auch am ersten Prozesstag vor dem Bonner Landgericht nicht davon überzeugen lassen, dass sie damit keine Aussicht auf Erfolg hätten.

Fatal für das Opfer: Das Kind musste erneut im Zeugenstand die Tortur einer Vernehmung durchstehen. Dabei hatten die Angeklagten beteuert, wie leid ihnen alles tue. Die damals Zwölfjährige war ohne jeden Argwohn der Einladung zu einer Party gefolgt.

Doch als sie sich schließlich benebelt von Alkohol in einem Nebenzimmer hinlegte, nutzten die fünf Angeklagten ihre Hilflosigkeit aus. Zum Äußersten kam es zwar nicht, weil das Mädchen plötzlich wieder zu sich kam, ins Bad rannte und sich einschloss. Doch sie war so verzweifelt, dass sie sich zunächst aus dem Fenster stürzen wollte. Sie leidet auch heute noch sehr unter der Tat.

Jugendkammervorsitzender Udo Buhren ließ keinen Zweifel daran, wie das Gericht den Fall sieht: Alle seien in Euskirchen mehr als milde davongekommen. Die Berufungen wurden zurückgewiesen.

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