Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Stadtwerke Bonn kündigen krankem Fahrer

Bonn · Ein Fahrer der Bonner Stadtwerke hat vor dem Arbeitsgericht gegen seine Entlassung geklagt. Der ehemalige Busfahrer war mehrfach mehrere Wochen krank.

Symbolfoto.

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Seit Monaten suchen die Stadtwerke Bonn vermehrt nach Fahrpersonal für ihre Busse und Bahnen, um den ständigen Ausfällen und Verspätungen im Linienverkehr entgegenzuwirken. Jetzt wollten sie sich indes von einem Fahrer wieder trennen: Die SWB hatten dem Mann personenbedingt gekündigt. Gegen die Kündigung hat der Mann Klage eingereicht. Am Donnerstag trafen sich die Parteien vor der dritten Kammer im Arbeitsgericht Bonn.

Als Grund für die personenbedingte Kündigung nennt der SWB-Anwalt viele Fehltage des Fahres wegen Krankheit in den vergangenen drei Jahren. So habe der Mann 2017 insgesamt mehr als sechs Wochen, 2018 neun Wochen und im vorigen Jahr mehr als 16 Wochen wegen verschiedener Erkrankungen gefehlt. Die Fehltage hätten stets innerhalb der sechs Wochen gelegen, in denen der Arbeitgeber noch zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sei, betont der Anwalt. Hinzu komme, dass der Mitarbeiter diverse Einladungen zu betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen nicht wahrgenommen habe. Es habe keine Reaktion seitens des Klägers gegeben.

Weil die SWB für den Mitarbeiter schließlich eine negative Gesundheitsprognose erstellt hätten, habe man sich zur Kündigung entschieden.

Der Anwalt des Klägers kann die negative Gesundheitsprognose nicht nachvollziehen: „Mein Mandat hatte unter anderem zwei Arbeitsunfälle und eine  meldepflichtige Erkrankung. Das muss den Stadtwerken doch bekannt sein.“ Auf Nachfrage des Richters berichtet der Kläger, ein 31-jähriger Familienvater, er habe sich zunächst die Hand gebrochen und sei dadurch vier Wochen außer Gefecht gewesen. Im Jahr darauf fehlte er fünfeinhalb Wochen wegen eines umgeknickten Fußes und im vorigen Jahr hatte er sich nach dem Genuss eines Döners eine meldepflichtige Darmerkrankung eingefangen. Deswegen habe er fünf Wochen zu Hause bleiben müssen.

Der Kammervorsitzende macht deutlich: Der Kündigungsgrund bewegt sich auf dünnem Eis. Da der Kläger erklärt, er sehe keine Vertrauensbasis mehr, schlägt der Kammervorsitzende einen Vergleich vor: Der Fahrer, seit knapp fünf Jahren bei den SWB beschäftigt, erhält eine Abfindung von 8000 Euro und die Sache ist erledigt. Der SWB-Anwalt  willigt auf Widerruf ein.

Auf GA-Nachfrage teilten die Stadtwerke lediglich mit: „Aus Arbeitgebersicht war die Kündigung zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung aufgrund erheblicher Vertragsstörungen berechtigt;  dies auch vor dem Hintergrund unserer Suche nach zuverlässigen Fahrerinnen und Fahrern, um weiter die Betriebsstabilität zu optimieren.“

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