Verhandlung vor dem Bonner Amtsgericht Freiheitsstrafen nach Schlägerei in Shisha-Bar

BONN · Bei einem Streit von Betreibern zweier Shisha-Bars in Bad Godesberg entstand ein Sachschaden von 12 000 Euro. Jetzt verurteilte das Gericht drei Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung.

 In Bonn sind drei Männer nach einer Schlägerei in einer Shisha-Bar wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

In Bonn sind drei Männer nach einer Schlägerei in einer Shisha-Bar wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Foto: picture alliance / Soeren Stache/Soeren Stache

Wäre es nach dem Willen der Beteiligten gegangen, hätte die Auseinandersetzung wohl kein juristisches Nachspiel gehabt. Vor dem Bonner Amtsgericht wurden zwei 41 und 33 Jahre alte Brüder und ein 34-jähriger Komplize nun wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von  zwei Jahren und acht Monaten, zwei Jahren und vier Monaten sowie von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Dass die Täter wenig Interesse an der Strafverfolgung hatten, ist wenig überraschend, dass aber auch den Opfern so gut wie gar nichts Belastendes zu den erduldeten Taten mehr einfiel, wertete der Amtsrichter schließlich als eine Form von „Paralleljustiz“.

Beim Mauern der Zeugen handelte es sich nach Ansicht des Richters um den klar zutage getretenen Versuch, in einer „Parallelwelt gemeinsam ausgetragene Auseinandersetzungen“ ohne Beteiligung von Polizei oder Justiz zu schlichten. Aber der Reihe nach: Offenbar war es am 9. August 2016 zu einem Streit zwischen den Betreibern zweier Shisha-Bars in Bad Godesberg gekommen. Das Ergebnis waren ein blaues Auge bei dem einen und eine gebrochene linke Hand bei dem anderen Kontrahenten. Darauf beschlossen die drei nun Verurteilten – das blaue Auge hatte der ältere der beiden Brüder davongetragen – mit einer Art „Rollkommando“ das Etablissement des Nachbarn im wahrsten Sinne des Wortes auseinanderzunehmen.

Die „massive Machtdemonstration“ ereignete sich gegen halb neun abends am folgenden Tag. Insgesamt sieben Personen betraten die gegenüberliegende Bar, in der sich neben dem Personal auch einige Gäste aufhielten. Dort wurden sie zunächst noch per Handschlag begrüßt. Dann ging es aber offenbar schnell ans Eingemachte: Das gesamte Mobiliar der Bar wurde binnen drei Minuten in einen dahinter liegenden Raumteil befördert – von zwei weißen Ledersesseln über Topfpflanzen bis hin zu einem größeren Holzschreibtisch. Bei der Aktion kam auch ein Schlagstock zum Einsatz und zwei von einem der Angestellten offenbar als Unterwerfungsgeste gedachte Küsse auf die Stirn eines Angreifers konnten die Situation nicht wirklich deeskalieren. Erst als der 34-jährige Angreifer eine Dose mit Pfefferspray zum Einsatz gebracht hatte, verließ das insgesamt neunköpfige „Rollkommando“ das verwüstete Lokal.

Noch am selben Tag kam es zu einem „Gegenbesuch“; für den dabei entstandenen Sachschaden von rund 12 000 Euro waren die auf Rache sinnenden Angreifer bereits in zwei Verfahren im Jahr 2018 wegen Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung zu Geld­strafen verurteilt worden. Die nun zur Verhandlung stehenden Taten konnten aber nur dank Video-Aufnahmen verurteilt werden, die bei dem Überfall entstanden waren. Auf den Bildern der Überwachungskamera, die die Polizei noch am Tattag sicherstellte, ist nämlich genau das zu sehen, an was sich die Beteiligten nicht mehr erinnern mochten.

Eine Woche nach dem Zoff verabredeten sich die Bar-Betreiber nämlich zu einem öffentlichen Versöhnungsessen. Zum Zeichen der Beilegung des Streits und um die Ernsthaftigkeit der Vereinbarungen zu betonen, wurde nach arabischer Tradition ein Opferlamm geschlachtet. Insbesondere soll an jenem Abend vereinbart worden sein, das Ganze nicht hochzuschaukeln und in künftigen Gerichtsverfahren „schonend“ miteinander umzugehen. Außerdem wolle man versuchen, das Geschehene zu bagatellisieren und sich auf Erinnerungslücken  zu berufen. Die Auswirkungen der Vereinbarung seien während des Verfahrens „mit den Händen zu greifen“ gewesen, monierte der Amtsrichter.

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