Landgericht Bonn Biss im Hundesalon: Kundin klagt auf Schmerzensgeld

BONN · Dass eine Hundefriseurin ungewollt Bekanntschaft mit den Zähnen ihrer vierbeinigen Kunden macht, kommt gelegentlich vor. Dass jedoch eine Kundin, die ihren Liebling fachmännisch auf Vordermann bringen lassen will, vom Hund der Salonbetreiberin gebissen wird, dürfte eher selten der Fall sein.

Genau das aber passierte einer 37-jährigen Bonnerin, und zwar mit so üblen Folgen, dass sich gestern das Landgericht mit dem Fall befassen musste: Die gebissene Hundehalterin hat die Salonbetreiberin vor der 7. Zivilkammer auf 3000 Euro Schmerzensgeld und 2700 Euro Haushaltsführungskosten verklagt.

Hier saßen sich die beiden Hundeliebhaberinnen nun erkennbar wenig zugewandt gegenüber, und was genau an jenem 2. Mai 2012 in dem Salon vor dem Biss passierte, ist zwischen ihnen streitig. Fest steht für Richter Wolfgang Pilger allerdings: Die Hunde waren sich nicht grün, und plötzlich schnappte der kleine Westhighlandterrier, den die Salonbetreiberin nur in Pflege hatte, zu.

Es war ein tiefer Biss in die linke Hand der Kundin, doch wie übel er war, war ihr eigenen Angaben zufolge in dem Moment nicht klar. Und auch die Hundefriseurin beruhigte sie und erklärte, sie sei schon häufiger gebissen worden. Also ließ die 37-Jährige ihren Havaneser noch waschen und herausputzen - und merkte tags drauf, wie gefährlich sich ihre Hand entzündet hatte. Im Krankenhaus behielt man sie gleich da, operierte sie und entfernte einen Teil des infizierten Muskelgewebes. Drei Wochen war die Frau krank und auf Hilfe angewiesen.

Für den Richter steht fest: Sie hat einen Anspruch auf Entschädigung, auch wenn sie als erfahrene Hundehalterin eine gewisse Mitschuld trifft, da sie auf die Spannung zwischen den Hunden hätte anders reagieren müssen. Die verklagte Hundesalonbetreiberin aber bezweifelte, dass die Operation nötig war: "Ich bin schon oft gebissen, aber noch nie operiert worden." Die Verletzung habe auch nicht schlimm ausgesehen.

Das aber nannte der Richter eine sehr "laienhafte Beobachtung" und riet zu einer Einigung mit Ratenzahlung, schon aus Kostengründen: Die Hundesalonbetreiberin ist für solche Fälle nicht versichert und verdient ihrem Anwalt zufolge nur 600 Euro im Monat. Der Richter schlug einen sogenannten "Druckvergleich" über 4000 Euro vor. Wenn die Beklagte aber zehn Monate lang 300 Euro an die Klägerin zahlt, wird ihr der Rest erlassen. Bis zum 3. Juli sollen die Frauen dem Gericht mitteilen, ob sie zustimmen.

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