Bierflaschenwurf auf Brings-Schlagzeuger: Randale vor Haus der Familie Blüm

46-Jähriger ramponiert mehrmals Auto - Angeklagter wird in Psychatrie eingewiesen

Bonn. (jeo) Mehrfach soll Stefan F. (Name geändert) laut Zeugen vor dem Haus der Familie des ehemaligen Bundesministers Norbert Blüm gestanden, Drohungen gebrüllt und Flaschen gegen das Gebäude geworfen haben.

Dann bewarf er im Juni dieses Jahres gar den Sohn der Familie, selber als Schlagzeuger der Band Brings bekannt, vor dem Haus der Eltern mit einer vollen Bierflasche. Doch der Flaschenwerfer, der den Musiker zudem mit den Worten "Ich bring dich um" bedroht haben soll, konnte am Mittwoch vom Bonner Landgericht nicht für die Tat bestraft werden: Aufgrund einer chronischen Psychose gilt der wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung angeklagte 46-Jährige als schuldunfähig.

Die Strafkammer kam indes - wie vom Staatsanwalt beantragt - zum Schluss, dass der Angeklagte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle und auf unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Selbst der Verteidiger war der Auffassung, dass Stefan F. - der zur Tatzeit etwa 2,4 Promille hatte - "umherirrt und sich verfolgt fühlt": "Da muss sich die Gesellschaft seiner annehmen."

Im Zeugenstand hatte der Sohn der Familie Blüm berichtet, dass er am Mittag des 30. Juni 2008 zum Haus seiner zu dieser Zeit im Urlaub weilenden Eltern gerufen wurde: Ein Randalierer habe den Außenspiegel des elterlichen Autos zerstört.

Der Zeuge sprach den an der nahen Bahnhaltestelle stehenden Angeklagten an und fragte, ob dieser etwas gesehen habe.

Noch vor Beendigung der Frage sei Stefan F. aufgesprungen, dem Zeugen ins Wort gefallen und habe entgegnet, er habe damit nichts zu tun. Kurz darauf sei der Angeklagte gekommen und habe die volle Flasche Bier "mit Schmackes", so der Zeuge, auf ihn geworfen. Nur mit einem Sprung zur Seite habe er sich in Sicherheit bringen können.

Wie sich herausstellte, hatte der Angeklagte bereits 2007 zwei Mal das Auto der Familie ramponiert. Dafür hatte der 46-Jährige eine Geldstrafe erhalten. Der psychiatrische Sachverständige erklärte, der Angeklagte leide bereits seit 1985 unter Wahnvorstellungen.

Der arbeitslose Mann, in den vergangenen Jahren meist ohne festen Wohnsitz, habe seine "gesamte Frustration" auf "die Bonner" projiziert, so der Kammervorsitzende. Dabei sei es zu einer "Zuspitzung auf die Familie Blüm" gekommen: "Es kann auch jeden anderen treffen."

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