Bewährungsstrafe für Hochschwangere

BONN · Deutschlandfest-Besucher ertappten eine 18-jährige Taschendiebin. Anklage wegen gewerbsmäßiger Diebstähle vor dem Bonner Amtsgericht - sechs Wochen nach der Festnahme.

Damit sie ihr erstes Kind nicht im Gefängnis auf die Welt bringen muss, wurde der Prozess gegen eine 18 Jahre alte Taschendiebin jetzt relativ zeitnah nach der Festnahme vor dem Amtsgericht verhandelt.

Nach sechs Wochen in Untersuchungshaft musste sich die im siebten Monat schwangere Südosteuropäerin für vier gewerbsmäßige Diebstähle vor dem Jugendschöffengericht verantworten und wurde zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Sie war am 2. Oktober festgenommen worden, nachdem sie von aufmerksamen Zeugen beim Versuch eines Handtaschenraubes beobachtet worden war. Beim Deutschlandfest hatte sie vor der Bühne auf dem Marktplatz einer älteren Dame in die Umhängetasche gegriffen.

Zuvor hatte sie mit Komplizen bereits drei Diebstähle begangen, von denen allerdings nur einer geglückt war. Dabei war am 20. September einer Frau die Geldbörse gestohlen worden, als diese gerade am Hauptbahnhof in einen Bus stieg. Die Beute: 150 Euro sowie sämtliche Papiere.

Im Juli und August waren zwei geplante Diebstähle gescheitert. Zunächst wollte die 18-Jährige eine Frau auf dem Marktplatz bestehlen, dann in einem Buchladen in Bad Godesberg zuschlagen. Obwohl die Angeklagte sich erst seit Anfang des Jahres in Deutschland aufhält, hat sie bereits im April schon einmal vor Gericht gestanden. In Köln war sie wegen drei Diebstählen zu drei Wochen Jugendarrest verurteilt worden.

Der hochschwangeren 18-Jährigen, die weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung hat, wurde vor dem Bonner Gericht vorgehalten, eine Vielzahl von Taten innerhalb kurzer Zeit begangen zu haben. Innerhalb eines Jahres muss sie nun 40 Sozialstunden ableisten.

Zudem muss sie - was sie bislang nicht getan hatte - allen Aufforderungen der Ausländerbehörde nachkommen. Ansonsten muss sie damit rechnen, dass die Bewährung widerrufen wird und sie doch mit ihrem Kind ins Gefängnis muss.

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