Bürgerbeteiligung Stadt misst Halle Beuel besondere Bedeutung bei

Bonn · Das Presseamt der Bundesstadt Bonn hat einige Fragen des General-Anzeigers zum Thema Bürgerbeteiligung beantwortet. Unter anderem wurde erklärt, welche Funktion beide Gremien haben.

Wieso haben der Bürgerausschuss und der Beirat Zugriff auf das Thema „Quartiersentwicklung Halle Beuel“?

Die Verfahren sind nicht „an sich gezogen“ worden: Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda ist gemäß Zuständigkeitsordnung bei Beschlussvorlagen von gesamtstädtischer Bedeutung, die informelle Bürgerbeteiligungsprozesse beinhalten, in die Beratungsfolge einzubeziehen. Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung wird der Beirat Bürgerbeteiligung als vorberatendes Gremium einbezogen.

Welche Funktion haben beide Gremien?

Gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW kann der Rat Entscheidungsbefugnisse an Ausschüsse übertragen. Dies wird in der sogenannten Zuständigkeitsordnung geregelt. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda hat in Bonn unter anderem Entscheidungsrechte bei der „Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb formeller Verfahren“ sowie bei der „Ausgestaltung der Verfahren zur Partizipation der Bürgerinnen und Bürger von gesamtstädtischer Bedeutung“. Das in Rede stehende Thema wurde von der Verwaltung als „Verfahren von gesamtstädtischer Bedeutung“ eingestuft. Der Beirat Bürgerbeteiligung ist bei Fragen zur Vorbereitung, Umsetzung sowie Nachbereitung von informellen, gesamtstädtischen Beteiligungsvorhaben vorberatendes Gremium des Bürgerausschusses, er kann lediglich Empfehlungen aussprechen.

Welche Kompetenzen haben beide Gremien?

Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda hat unter anderem Entscheidungsrechte bei der „Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsfindungsprozessen von gesamtstädtischer Bedeutung außerhalb formeller Verfahren“ sowie bei der „Ausgestaltung der Verfahren zur Partizipation der Bürgerinnen und Bürger von gesamtstädtischer Bedeutung“. Der Beirat Bürgerbeteiligung ist vorberatendes Gremium des Bürgerausschusses, er kann nur Empfehlungen aussprechen.

Ist der Beirat Bürgerbeteiligung eine Art Unterausschuss des Ausschusses Bürgerbeteiligung?

Der Beirat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung, er berät den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda bei der Vorbereitung, Umsetzung sowie Nachbereitung von konkreten Beteiligungsvorhaben.

Seit wann gibt es diesen Beirat?

Die konstituierende Sitzung des Beirats Bürgerbeteiligung war am 2. September 2016.

Wie ist er zustande gekommen?

In den im März 2014 einstimmig vom Rat beschlossenen „Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn“ ist die Einrichtung des Beirats Bürgerbeteiligung vorgesehen. Er besteht zu je einem Drittel aus Vertreter/innen aus der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung. Der Beirat hat 24 Mitglieder.

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