Stadt Bonn könnte Kindergartenbeiträge an Eltern zurückzahlen

Beuel · Die Rückerstattung von zuviel gezahlten Kindergartenbeiträgen sei allein Angelegenheit der Kommune. Darauf verweisen Horst Becker und Marc Schulz von der Landtagsfraktion der Grünen. Sie reagieren damit auf die Beschwerde von Eltern aus Vilich-Müldorf.

Wie berichtet, profitieren sogenannte Kann-Kinder - also Kinder, die vorzeitig eingeschult werden - nur zu einem Teil vom letzten beitragsfreien Kindergartenjahr.

Grund: Das KiBiz-Änderungsgesetz, das die Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung in NRW regelt, sieht die Beitragsfreiheit bei Kann-Kindern ab dem Monat vor, der der definitiven Anmeldung folgt. In der Praxis also Dezember. Kinder, die normal eingeschult werden, werden indes bereits ab August beitragsfrei gestellt.

Das Landesgesetz schreibe zwar nicht vor, dass Elternbeiträge rückerstattet werden müssen, so die Landtagsabgeordneten weiter. Allerdings sei die Erhebung von Elternbeiträgen in kommunaler Satzungshoheit. "Höhe, Rückerstattungen oder komplette Beitragsfreiheit wie in Düsseldorf kann in der Regel von der Kommune selbst festgelegt werden", heißt es.

So habe beispielsweise die Stadt Eschweiler entschieden, Eltern von Kann-Kindern die Beiträge für die Monate August bis November zurückzuerstatten. Bonn könne also nachziehen.

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