Todesfahrt in Bechlinghoven Senior wollte sich und seine Frau töten

BONN · Das tragische und tödliche Ende einer langen Ehe beschäftigt demnächst das Schwurgericht: Die Staatsanwaltschaft hat einen 85-jährigen Bonner angeklagt, weil er sich und seine kranke Frau mit einem Autounfall töten wollte, jedoch nur seine ahnungslose Frau mit der Fahrt gegen einen Baum umbrachte.

Er selbst überlebte und sieht sich nun dem Vorwurf des heimtückischen Mordes ausgesetzt. Denn für die Ankläger steht fest: Er nutzte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau aus.

Der 9. November war ein sonniger Sonntag, und nach dem Frühstück lud der 85-Jährige seine Frau zu einer Spazierfahrt ein. Was seine gehbehinderte und zunehmend demente Ehefrau laut Anklage nicht ahnte, als sie ins Auto stieg: Ihr Mann wollte mit ihr gemeinsam in den Tod fahren. Den Ermittlungen zufolge hatte der 85-Jährige in der Nacht alle wichtigen Dokumente herausgelegt, einen liebevollen Abschiedsbrief an seine beiden Kinder geschrieben und für den Sohn, der mit den Eltern in dem Mehrfamilienhaus wohnt, auf den Tisch gelegt. Gegen elf Uhr stieg das seit 1953 verheiratete Paar ins Auto.

Der 85-Jährige fuhr mit seiner Frau auf die B 56 und fuhr schließlich auf Höhe Bechlinghoven mit Tempo 78 ungebremst gegen einen Baum. Mehrere Autofahrer hielten an und zogen die beiden alten Menschen aus dem demolierten Wagen. Noch an der Unfallstelle erklärte der 85-Jährige im Rettungswagen gegenüber einem Polizisten: Er habe zusammen mit seiner Frau sterben wollen.

Die 81-jährige Ehefrau erlag zwei Tage später ihren schweren Verletzungen, er aber überlebte - und äußerte laut Anklage immer wieder nur, auch sterben zu wollen. Wegen Suizidgefahr wurde er nicht in U-Haft geschickt, sondern in die Landesklinik eingewiesen.

Er gab zu, absichtlich gegen den Baum gefahren zu sein, und erklärte: Er habe Angst gehabt, sich bald nicht mehr um seine kranke Frau kümmern zu können. Zusammen mit dem Sohn und einem Pflegedienst versorgte er die 81-Jährige, die seit 2013 an Demenz und auch immer wieder unter Angstzuständen litt. Am 10. November sollte der 85-Jährige sich einer Augenoperation unterziehen, und seine Frau sollte erstmals über Nacht in eine Pflegeeinrichtung. Und aus Angst, infolge der Operation ebenfalls dement zu werden, habe er den Entschluss gefasst, zusammen mit seiner Frau zu sterben. Mehrfach sei er auf der Sankt Augustiner Straße hin- und hergefahren und habe den Zeitpunkt abgewartet, zu dem er niemanden sonst gefährdet.

Ein von der Staatsanwaltschaft eingeschalteter psychiatrischer Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der 85-Jährige zur Tatzeit erheblich vermindert schuldfähig war. Denn, so der Sachverständige: Der Senior habe sich in einer schweren affektiven Belastungssituation mit erheblicher Einschränkung des Denkens befunden. Folgt das Gerichts dieser Einschätzung, kann die sonst für Mord unumgängliche lebenslange Haft gemildert werden.

Die Besonderheit dieses Falls zeigt sich schon darin, dass das Schwurgericht den Haftbefehl gegen den 85-Jährigen am 16. Dezember nach dessen Anhörung aufhob und befand: Es besteht keine Fluchtgefahr, und im Einverständnis mit den behandelnden Ärzten darf er zum Sohn nach Hause. Wann der Prozess stattfindet, steht noch nicht fest.

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