Schausteller lässt schwarzarbeiten

Für reichlich Gesprächsstoff unter den Betreibern der Fahrgeschäfte und Stände auf Pützchens Markt wird wohl eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts sorgen.

Schausteller lässt schwarzarbeiten
Foto: dpa (Symbolbild)

Bonn. Für reichlich Gesprächsstoff unter den Betreibern der Fahrgeschäfte und Stände auf dem am Donnerstag startenden Pützchens Markt wird wohl eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts sorgen: Der 70 Jahre alte Geschäftsführer eines großen Bonner Schaustellerbetriebes muss eine Geldstrafe in Höhe von 9 000 Euro zahlen.

Der Grund: Wucher, Verstöße gegen das Schwarzarbeitergesetz sowie die Nichtabgabe von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen. Zwischen 2004 und 2008 hatte der Inhaber von Kirmesfahrgeschäften, der zudem auch Getränkestände betreibt, zwölf überwiegend aus Osteuropa stammende Männer ausgenutzt und für Hungerlöhne arbeiten lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte errechnet, dass zwei Rumänen für einen Nettostundenlohn von 1,43 Euro gearbeitet hatten - damit lag ihr Verdienst 65 Prozent unter dem Vergleichslohn. Zudem hatten die Arbeiter zum Teil nicht den vereinbarten Lohn, sondern nur Abschlagszahlungen bekommen.

Dabei hatten die Männer bis zu 16 Stunden am Tag arbeiten müssen. Bereits in der Vergangenheit war der Betrieb des 70-Jährigen mehrfach bei Schwarzarbeit-Kontrollen aufgefallen. Die Folge waren stets Bußgelder.

Auch in den jetzt angeklagten Fällen waren die Machenschaften des Schaustellers durch Kontrollen des Zolls auf Kirmesveranstaltungen in der Region aufgefallen. Dabei hatte sich herausgestellt, dass mehrere Arbeiter keine Arbeitsgenehmigung besaßen und Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt worden waren.

Offenbar hatte vor allem die mangelnde Sprachkenntnis der osteuropäischen Männer die Taten erleichtert. Die Arbeiter hatten laut Anklage keine Kenntnis vom hiesigen Lohnniveau und konnten auf diese Weise hintergangen werden.

Vor dem Amtsrichter war der 70-Jährige nicht persönlich erschienen. Daraufhin wurde er per Strafbefehl zu der Geldstrafe (90 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt. Er hatte die Taten im Vorfeld eingeräumt und bereits Schadenswiedergutmachung betrieben.

Inklusive Säumniszuschlägen hat der Schausteller inzwischen 13 000 Euro an Sozialabgaben nachgezahlt. Zudem kündigte seine Verteidigerin an, dass er sich aus dem aktiven Schaustellerbetrieb zurückziehen werde. Eine Tochter solle künftig das Geschäft übernehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Frohe Weihnachten!
Bonn vor dem Fest Frohe Weihnachten!
Aus dem Ressort