Zentrenkonzept Beuel Östlich des Bahnhofs soll von Fall zu Fall entschieden werden

BEUEL · Soll sich ein Lebensmittel-Discounter an der Königswinterer Straße ansiedeln, kann eine Metzgerei im Gewerbegebiet Beuel-Ost eröffnen? Über diese Fragen streiten Politik, Verwaltung und Gewerbetreibende seit rund fünf Jahren. Das Zentrenkonzept der Stadt Bonn soll diese Themen eigentlich seit 2008 regeln - doch es bleiben Probleme.

 Aus der Vogelperspektive: Auf dem Foto sind die Kreuzung Königswinterer Straße/Maarstraße, der westliche Rand des Gewerbegebietes Beuel-Ost und die Randbebauung auf dem Bahnhofsgelände zu erkennen.

Aus der Vogelperspektive: Auf dem Foto sind die Kreuzung Königswinterer Straße/Maarstraße, der westliche Rand des Gewerbegebietes Beuel-Ost und die Randbebauung auf dem Bahnhofsgelände zu erkennen.

Foto: Max Malsch

Kritiker dieses Papiers werfen der Stadt vor, dass das Konzept mehr behindere als förderlich sei. Auch aus diesem Grund soll das Zentrenkonzept jetzt aktualisiert werden. Damit tun sich aber alle Beteiligten schwer. Sieben Mal wurde die Fortschreibung des Zentrenkonzepts in der Bezirksvertretung Beuel vertagt, am heutigen Mittwoch soll endlich ein Beschluss gefasst werden.

SPD, Grüne und der Parteilose Michael Seeland haben sich bei einem Treffen mit Vertretern der Gewerbe-Gemeinschaft Beuel (GGB) und der Beueler Wirtschafts-Interessengemeinschaft (BWI) auf ein gemeinsames Vorgehen bei der gewerblichen Weiterwicklung Beuels verständigt. Demnach haben sich die Vertreter der rot-grünen Koalition und die Gewerbetreibenden darauf verständigt, dass östlich der Bundesbahn (Königswinterer Straße, Gewerbegebiet Beuel-Ost) eigentlich kein Einzelhandel zugelassen werden soll. Allerdings, und dass ist neu, im Einzelfall soll Einzelhandel sich dort ansiedeln können. Diese "Von-Fall-zu-Fall-Regelung" nennen Politiker und Gewerbetreibende "Zentrenerwartungsbereich". Dies betrifft vor allem das Gebiet östlich der Bahn und die Siegburger Straße zwischen Unterführung und Schauspielhalle.

Sofern es Anfragen für diese Bereiche gibt, soll ein runder Tisch aus Politik, Verwaltung und den beiden Gewerbevereinigungen zusammentreten und darüber befinden, ob die entsprechende Nutzung zugelassen werden kann. Dabei soll vor allem geprüft werden, ob es sich bei der jeweiligen Gewerbesparte um eine sinnvolle Ergänzung oder eine Konkurrenz für das Beueler Zentrum handelt. Einzelansiedlungen für den Lebensmittelhandel mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern bleiben grundsätzlich ausgeschlossen. Die neue Konsensregelung sieht außerdem vor, dass die Bezirksvertretung Beuel es sich vorbehält, dem Stadtrat bei entsprechender Einigkeit des runden Tisches Ausnahmegenehmigungen vorzuschlagen.

Dem Vorschlag der städtischen Wirtschaftsförderung, Teile der Hans-Böckler- und der Kreuzstraße im Zentrenkonzept zu berücksichtigen, stimmt die rot-grüne Koalition nur teilweise zu. Das Gelände hinter der Post eigne sich nicht für eine Einzelhandelsnutzung, so die Politiker.

Rot-Grün macht darauf aufmerksam, dass in dem Entwurf für das neue Zentrenkonzept der geplante Bau der S13 nicht berücksichtigt worden ist.

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