Bauprojekt Siegfried-Leopold-Straße Nur das Unkraut wächst

BEUEL · Der Kran auf der Baustelle Siegfried-Leopold-Straße steht immer noch still. Die Arbeiten für das geplante Wohn- und Geschäftshaus ruhen nach wie vor, obwohl das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Anfang August den Baustopp aufgehoben und die Baugenehmigung wieder für rechtskräftig erklärt hat.

Kay Artur Pape, Rechtsanwalt des Investors, der Immobilien Concept Grundbesitz GmbH und Co. KG mit Sitz in Beuel, erklärte gestern dem GA, dass es nicht so einfach sei, nach dem viermonatigen Stillstand eine neue Baufirma zu finden. Um den Komplex auf dem schwierigen, weil sandigem Untergrund zu gründen, müsse eine Spezialmaschine organisiert werden, die es in Deutschland nicht so oft gebe.

Sigrun Scharf, stellvertretende Leiterin des Bauordnungsamts, erklärte am Mittwochabend in der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel, dass in der nächsten Woche die Bauarbeiten in der Form wieder aufgenommen werden, dass die angrenzenden Häuser auf der Seite Friedrich-Breuer-Straße mit Beton unterfangen werden.

Das Thema stand erneut auf der Tagesordnung des Stadtbezirksparlaments, weil die Politiker über einen Bürgerantrag des Anliegers Jan Juretzka entscheiden mussten. Er hatte im Mai die Stadt aufgefordert, ein unabhängiges Lärmgutachten für das Areal Siegfried-Breuer-Straße erstellen zu lassen. Nach langer Diskussion wurde der Bürgerantrag abgelehnt, weil die Politiker mehrheitlich der Meinung waren, dass nach dem Urteilsspruch des OVG ein Lärmgutachten jetzt keinen Sinn mehr macht. Juretzka bedauerte die Entscheidung und erinnerte daran, dass er den Bürgerantrag bereits im mai gestellt habe. Zu dieser Zeit hätte das Gutachten sehr wohl Sinn gemacht.

Allerdings: Den Politikern ist die Entscheidung nicht leicht gefallen. Es war sogar eine Sitzungsunterbrechung erforderlich, damit sich die Fraktionen abstimmen konnten. Dann fragte Dieter Schaper (SPD) die Verwaltung, ob die Politik überhaupt noch Möglichkeiten habe, in den Baustreit einzugreifen. Dazu Sigrun Scharf: "Nein".

Auch die Anlieferzeiten für den dort geplanten Rewe-Markt spielten noch einmal eine Rolle. Ralf Laubenthal (SPD) ärgerte sich darüber, dass der einstimmige Beschluss der Bezirksvertretung, wonach die Lieferzeiten von 6 bis 11 Uhr begrenzt werden sollten, keine Berücksichtigung gefunden hat. Dazu nahm Scharf Stellung: Die Stadt habe diesbezüglich keine Handhabe. Grundsätzlich könnten Märkte zwischen 6 und 20 Uhr beliefert werden.

Die jetzige Reduzierung auf 15 Uhr sei ein Entgegenkommen des Investors gegenüber der Nachbarschaft. Laubenthal stellte daraufhin fest, dass die Politik so gut wie keinen Einfluss auf ein Bauvorhaben habe, wenn kein Bebauungsplan existiere, sondern die Baugenehmigung nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs (Art und Umfang des Neubaus richten sich nach der Umgebung) erteilt werde.

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