Prozess in Bonn Limonade löschte Bademantel nicht

BONN · Mit einer laut Amtsrichter Volker Huhn "außergewöhnlichen Tat und einem außergewöhnlichen Angeklagten" musste sich das Schöffengericht befassen: Ein 53-Jähriger hatte sich in Lebensgefahr gebracht, als er seine Ein-Zimmer-Wohnung in Beuel in der Nacht zum 8. März 2012 unabsichtlich in Brand gesteckt hatte.

Damals hatte der Mann rauchend in seinem Sessel gesessen und ferngesehen. Dabei war er jedoch eingeschlafen. Die Folge: Die brennende Zigarette war auf seinen Bademantel gefallen. Als der 53-Jährige aufgewacht war und das Glimmen des Mantels bemerkte, hatte er den Bademantel schnell ausgezogen und versucht, ihn mit Limo zu löschen.

"Ich bin drauf rumgetrampelt, um zu sehen, ob da noch irgendwas ist", so der Angeklagte nun vor Gericht. Dann hatte er den nassen Mantel über ein Sofa gelegt und war ins Bett gegangen.

Der Bademantel hatte jedoch weiter geglommen und das Sofa entzündet. Als der Bewohner glücklicherweise aufgewacht war, war bereits alles voller Qualm. Mit einem Eimer Wasser hatte der Angeklagte versucht den Brand zu löschen - vergeblich.

Den letzten Ausweg sah der 53-Jährige darin, das Sofa aus dem Fenster zu werfen. Doch als er das Fenster geöffnet hatte, "kam das Feuer erst richtig". Richter Huhn: "Dann explodierte fast die Couch und Silvester war vorweggenommen." Schließlich war der Bewohner in den Flur gelaufen und hatte Nachbarn darum gebeten, die Feuerwehr zu rufen. Der Brand konnte schnell gelöscht werden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 20.000 Euro. Der 53-Jährige war mit einer schweren Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert worden.

Wegen fahrlässiger Brandstiftung und eines im September 2012 begangenen Parfümdiebstahls wurde der Angeklagte zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Vorsitzende: "Sie sind kein schlimmer Straftäter. Aber an diesem Tatbestand kommen wir nicht vorbei."

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