Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel Gericht gibt Anwohnern im Streit mit der Stadt recht

Beuel · Die letzten Bauarbeiten am Heckelsbergplatz fanden 1986 statt, 2017 bat die Stadt die Anwohner zur Kasse. Während das Verwaltungsgericht in Köln den Klagen von neun Bonnern stattgab, kündigt die Stadt an, in Berufung zu gehen.

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Heckelsbergplatz in Beuel war laut dem Verwaltungsgericht Köln rechtswidrig. Dies hat das Gericht am Dienstag entschieden und damit den Klagen von neun Anliegern stattgegeben.

2017 erhielten 77 Anlieger des Heckelsbergplatzes Post von der Stadtverwaltung, dass sie sich an dem Ausbau des Platzes beteiligen sollten. Die Forderungen reichten von knapp 300 bis zu mehreren Zehntausend Euro. Die Anwohner hatten allerdings Zweifel an den Forderungen, da der Ausbau Jahrzehnte zurücklag: 1963 wurde auf dem Heckelsbergplatz mit dem Kanalbau begonnen. Der Ausbau erfolgte 1979. Beleuchtung und Begrünung haben der Parkplatz und die umführende Straße seit 1980 sowie die Stichstraße seit 1989. Allerdings stimmte der ursprüngliche Plan nicht mit der Wirklichkeit überein.

"Spätestens im Jahr 1986 hatten zuletzt Bauarbeiten an dem betroffenen Straßenteil stattgefunden. Sein baulicher Zustand ist seitdem unverändert", erklärte das Verwaltungsgericht in einer Mitteilung am Dienstag. "Erschließungsbeiträge konnten unter anderem deshalb nicht zeitnah erhoben werden, weil die Ecke einer Garage auf einem Anliegergrundstück in den Gehweg hineinragt und nach dem ursprünglichen Gestaltungskonzept von 1978 eigentlich hätte abgebrochen werden müssen", heißt es weiter. Zu dem Abbruch kam es aber nicht.

Einige Anwohner hatten Klage erhoben und geltend gemacht, dass eine Beitragserhebung nach so langer Zeit rechtswidrig sei - dem folgte das Gericht. "Es hat zur Begründung ausgeführt, nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung sei eine Beitragserhebung aus Gründen der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nach mehr als 30 Jahren seit Entstehen der Vorteilslage ausgeschlossen", so das Verwaltungsgericht Köln. Denn die Anlieger hätten nach Abschluss der Bauarbeiten im Jahr 1986 "nicht ohne Kenntnis der Verwaltungsvorgänge und rechtliche Erwägungen erkennen können, dass der Ausbauzustand von der Beklagten nicht als endgültig angesehen worden sei".

Laut dem städtische Presseamt wird die Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung gehen.

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