Straßenreinigung in Bonn Familie erhält das über 25 Jahre zu viel gezahlte Geld nicht zurück

HOLZLAR · All die Jahre haben die Eltern von Angelika Rummler den städtischen Behörden voll vertraut. Das Vertrauen ist jetzt gründlich erschüttert. Grund: Mehr als 25 Jahre hat die Stadt Bonn von den Eltern zu viel Straßenreinigungsgebühren kassiert.

 Angelika Rummler hat nachgemessen: sie zahlt seit Jahren zu hohe Straßenreinigungsgebühren.

Angelika Rummler hat nachgemessen: sie zahlt seit Jahren zu hohe Straßenreinigungsgebühren.

Foto: Roland Kohls

Sie hatten nach der Teilung des Grundstücks weiterhin arglos die Gebühr für die volle Straßenbreite von 56 Metern gezahlt. Erst voriges Jahr fiel der Fehler durch Zufall auf. Angelika Rummler bat die Stadt um Rückzahlung. Ohne Erfolg.

"Dabei wollte ich lediglich die zu viel gezahlten Gebühren der vergangenen drei Jahren zurück haben. 500 Euro", sagt die Tochter. Bekannte hatten ihr geraten, so vorzugehen. "Alles andere ist verjährt", habe man ihr gesagt. 500 Euro sind für Rummlers Eltern, beide um die 80, kein Pappenstiel.

Umso enttäuschter war die Tochter über die Absage aus dem Rathaus. Zumal die Stadt zugeben hatte, dass der Fehler bei ihr lag. Allerdings hat die Verwaltung zuvor kräftig im Paragrafendschungel gewühlt. Mit dem Fazit: Der Verwaltung stünde es frei zu zahlen, aber das wird sie nicht tun. Denn das Beispiel könnte Schule machen und die Stadt noch tiefer in Finanzschwierigkeiten treiben. Im übrigen wäre es den Eltern durchaus zuzutrauen gewesen, den Fehler rechtzeitig zu bemerken.

Das saß. Rummler ärgerte sich maßlos über Inhalt und Stil des Schreibens. "Meine Eltern glaubten, was von der Stadt kommt, ist in Ordnung." Sie wandte sich an Georg Fenninger. Er wohnt wie sie in Holzlar und ist dort Stadtverordneter der CDU. Fenninger riet ihr, sich an den Bürgerausschuss zu wenden. Der traf sich vor wenigen Tagen, aber die Mitglieder konnten der Frau auch nicht helfen.

"Wir hätten gerne eine andere Entscheidung herbeigeführt", sagt Ausschussvorsitzender Helmut Joisten (CDU) anschließend. Aber nach der von der Verwaltung dargelegten Rechtslage seien ihnen die Hände gebunden. "Darüber waren alle im Ausschuss empört. Zumal der Vorgang die Verwaltung mehr als 500 Euro gekostet hat, die man lieber der Antragstellerin gegeben hätte und die Sache wäre aus der Welt gewesen", schimpft der CDU-Politiker.

Für seinen Parteifreund Fenninger ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. "Es handelt sich bei dem Bescheid der Stadt Bonn um eine Ermessensentscheidung, die man nach meinem Rechtsempfinden nur zugunsten des Bürgers und zu Lasten der für den Fehler verantwortlichen Kommune treffen muss", ist er überzeugt.

Die Einzelfallgerechtigkeit wiege in dem Fall höher als Verwaltungsgrundsätze. "Die Bürger haben alles richtig gemacht und ihnen ist keinerlei Verschulden anzulasten, außer, dass man einem über 80-jährigen Mitbürger zumuten muss, dass er grundsätzlich von Falschberechnungen der Stadt auszugehen hat und kein Vertrauen in die Behörde setzen darf. Was ist das für eine verkehrte Welt", so der Ratsherr.

Der Gipfel der "Dreistigkeit" sei, dass man eigene Fehler mit Argumenten herunterspiele und sage, wenn der Fehler und die damit zuviel erhoben Gebühren dem Bürger zurückgezahlt würden, drohten Finanzierungslücken, die die Aufgabenerfüllung erheblich beeinträchtigen könnten. "Das heißt im Umkehrschluss, nur mit falschen Gebührenberechnungen können wir dem Nothaushalt entgehen. Dann gehe ich lieber in den Nothaushalt." Weil Angelika Rummler auf keinen Fall gegen die Stadt klagen will, wird Fenninger nun OB Jürgen Nimptsch persönlich auffordern, Rummler das Geld zurückzuzahlen.

Widerspruch
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit dem Bürokratieabbaugesetz von 2007 das bis zu diesem Zeitpunkt gängige Widerspruchsverfahren abgeschafft. Das bedeutet, dass die Bürger gegen einen ihrer Meinung nach falschen Kostenbescheid, nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen können. Sie müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort