Beueler Jugendbande vor Gericht Drei der sechs Angeklagten müssen ins Gefängnis

BEUEL/BONN · Ins Gefängnis müssen drei der sechs angeklagten Jugendlichen, die vor allem in Beuel und Oberkassel monatelang für Angst und Schrecken gesorgt hatten.

Von einer Jugendstrafkammer am Landgericht wurden die Angeklagten im Alter zwischen 15 und 17 Jahren vor allem für das so genannte "Abziehen" von Gleichaltrigen verurteilt - den Opfern, die zum Teil verprügelt wurden, hatten sie Handys und Bargeld abgenommen.

Wie Gerichtssprecher Michael Bräuer mitteilte, wurde in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess einer der 17-Jährigen unter anderem wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer dreijährigen Einheitsjugendstrafe verurteilt - bei ihm floss eine 15-monatige Vorstrafe mit in das Urteil ein.

Viele Tränen gab es laut dem Sprecher bei einem ebenfalls 17 Jahre alten Mitangeklagten. Der bislang nicht vorbestrafte Jugendliche, der als "Kern" der Gruppe bezeichnet wurde, da er das Verbindungsglied zwischen den einzelnen Jungen war, muss ebenfalls eine Haftstrafe absitzen: Er wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt - die Staatsanwältin hatte für ihn "nur" eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert.

Eine dreijährige Jugendstrafe erhielt der dritte 17-Jährige. Er war zwar nicht so oft an dem "Abziehen" beteiligt. Allerdings hatte er in Kenntnis der gegen ihn laufenden Ermittlungen einen Überfall auf eine Bäckerei in Bad Godesberg begangen. Gemeinsam mit einem Komplizen, der in einer anderen Filiale der Bäckerei ein Praktikum absolvierte, hatte der 17-Jährige am frühen Morgen des 31. Mai zugeschlagen.

Eine Angestellte der Bäckerei bedrohten die mit Palästinensertüchern maskierten Räuber mit einer Spielzeugpistole. Die Beute fiel gering aus: Sie waren zu spät, die Einnahmen des Vortages waren bereits abgeholt worden. Sie erbeuteten 145 Euro Wechselgeld aus der Kasse und 20 Euro aus der Geldbörse der durch die Tat schwer traumatisierten Zeugin.

Drei weitere Mitangeklagte im Alter von 15 und 16 Jahren erhielten allesamt zweijährige Jugendstrafen auf Bewährung. Die Mitglieder der Jugendgang wurden laut Urteil für insgesamt 29 Taten zwischen Januar und Mai 2013 verurteilt. Offenbar hatten die Jugendlichen zunächst immer wieder die Schule geschwänzt, zusammen die Zeit tot geschlagen und Joints geraucht.

Daraus entwickelte sich dann die Idee, etwa gleich alte und schwächer wirkende Jungen auszurauben. Die Angeklagten schlugen in wechselnder Beteiligung zu, einige lernten sich erst im Gerichtssaal kennen. Oft trafen sie die potenziellen Opfer in der Straßenbahn der Linie 66, mit der sie hin und her gefahren waren.

Auf die drei Jugendlichen, denen die Chance einer Bewährung eingeräumt wurde, warten strenge Auflagen: Unter anderem müssen sie monatlich den regelmäßigen Schulbesuch nachweisen. Zudem wurden ihnen ein sozialer Trainingskurs und jeweils 300 Sozialstunden auferlegt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort