Lidl-Streit in Beuel Discounter nutzt Formfehler der Stadt Bonn

Beuel · Die Stadt Bonn bleibt bei ihrer Entscheidung: Der Bau eines Lidl-Marktes auf dem Gelände des früheren Herstellers von Dachbedeckungen AWA Andernach soll genehmigt werden.

 Auf dem Gelände des früheren Herstellers von Dachbedeckungen AWA Andernach soll ein Lidl genehmigt werden.

Auf dem Gelände des früheren Herstellers von Dachbedeckungen AWA Andernach soll ein Lidl genehmigt werden.

Foto: Max Malsch

Anders als der Anwalt eines Anwohners sieht die Verwaltung keine Möglichkeiten, den Bau des Discounters an der Maarstraße im Gewerbegebiet Beuel-Ost zu verhindern. Eine rückwirkende Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sei nicht möglich, hieß es jetzt im Unterausschuss Bauplanung: „Eine Neubekanntmachung mit Wirkung für die Zukunft ist möglich, ist aber mit dem Anspruch auf Schadensersatz verbunden“, so die Einschätzung der Fachabteilungen im Stadthaus.

Wie berichtet, hat Lidl einen Formfehler genutzt, um sein Bauprojekt zu realisieren. Nachdem die politischen Gremien im Dezember 2009 beschlossen, in dem Gewerbegebiet einen Bebauungsplan aufzustellen, um „einsickernde Fremdnutzungen“ zu verhindern, wurde ein entsprechender Bauantrag von Lidl zurückgestellt. Unterschrieben war der Bescheid vom damaligen Stadtbaurat Werner Wingenfeld. Und das war, wie das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster im Februar 2013 in einem anderen Fall feststellte, rechtswidrig. Der Oberbürgermeister hätte ihn abzeichnen müssen.

Offensichtlich ist der Fall in Beuel der einzige im Bonner Stadtgebiet, der wegen dieses Formfehlers Konsequenzen haben wird. Wie Stefanie Zießnitz vom Presseamt der Stadt Bonn auf Anfrage mitteilte, mussten insgesamt 24 Aufstellungsbeschlüsse erneut bekannt gemacht werden. Das sei am 23. März geschehen.

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