Kommentar Das Maß ist voll

Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch muss jetzt den Bauskandal in der Siegfried-Leopold-Straße zur Chefsache erklären. Ansonsten droht eine weitere Niederlage der Stadt vor Gericht. Anlass für diese Notbremse ist die jüngste Bankrotterklärung der Bauverwaltung.

Zwischen den Zeilen der städtischen Stellungnahme für die Juli-Sitzung der Bezirksvertretung Beuel kann man herauslesen, dass die Stadt sich nicht in der Lage sieht, das zweite, vom Investor bei einem anderen Fachbüro in Auftrag gegebene Lärmgutachten rechtssicher zu bewerten. Deshalb schlägt sie die Ausfertigung eines dritten Gutachtens auf Kosten der Stadt vor.

Dieses Eingestehen der Unsicherheit bezüglich der rechtlichen Bewertung eines Gutachtens ist ein Armutszeugnis. Jetzt soll der Steuerzahler für die selbst eingeräumte Unfähigkeit der Bauaufsicht bezahlen. Der laute Protest aus der Politik ist deshalb nachvollziehbar.

Dass bei einem solch heiklen Thema kein Vertreter der Stadt zur Beantwortung der Fragen zur Sitzung der Bezirksvertretung erscheint, ist unverständlich und peinlich zugleich. Die Entschuldigung der Stadt, ein Mitarbeiter sei krank, der andere in Urlaub, reicht bei einem so folgenschweren Thema nicht aus. Bitte schön, dann muss sich eben mal der Baudezernent oder ein Vertreter persönlich bequemen und auf die andere Rheinseite fahren.

Aber vielleicht hat die Stadt noch gar nicht die möglichen Konsequenzen aus dem Rechtsstreit durchdacht. Sollte der zweite Bauantrag wieder wegen eines Verfahrensfehlers zulasten der Stadt enden, wird der Investor sicherlich alsbald Entschädigungsforderungen an die Stadt stellen. Denn eins ist klar: Mieter wie die Handelskette Rewe, die einen rechtskräftigen Mietvertrag mit fest zugesicherten Einzugsterminen besitzt, werden ihre bereits entstandenen Kosten und den Einnahmeverlust beim Investor einfordern.

Im Juli reisen die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster nach Beuel, um sich vor Ort ein Bild von dem Rechtsstreit zwischen Stadt, Investor und Nachbarn zu verschaffen. Das vom Investor am OVG eröffnete Beschwerdeverfahren muss für die Stadt eine Warnung sein und den OB zum Handeln zwingen.

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