25 Objekte durchsucht Bonner Händler sollen Autos aus Libyen geschmuggelt haben

Beuel · Mit großangelegten Razzien ist der Zoll gegen Autohändler in Bonn vorgegangen. 25 Objekte wurden durchsucht. Die Händler stehen im Verdacht, Schmuggelware aus Libyen verkauft zu haben.

 Der Zoll hat eine Razzia bei einem Beueler Autohändler durchgeführt.

Der Zoll hat eine Razzia bei einem Beueler Autohändler durchgeführt.

Foto: Alf Kaufmann

Bei groß angelegten Ermittlungen in Bonn und Umgebung hat das Zollfahndungsamt Essen am Mittwoch insgesamt 25 Wohn- und Geschäftsräume mit hundert Beamten durchsucht. Dabei stellten sie mit Hilfe von Kollegen der Hauptzollämter Aachen, Köln und Duisburg 150 000 Euro Bargeld und umfangreiche Geschäftsunterlagen sicher. Nach Auskunft von Christian Seipenbusch, Sprecher des für ganz Nordrhein-Westfalen zuständigen Essener Zollfahndungsamts, stehen insgesamt elf Gebrauchtwagenhändler im Verdacht, seit 2017 Hunderte von Autos aus Libyen nach Deutschland geschmuggelt zu haben, ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuern gezahlt zu haben. Verhaftet wurde keiner der Tatverdächtigen.

Die Fahrzeuge sollen von Tunesien mit Fähren nach Marseille verschifft worden sein. Wechselnde Fahrer brachten die Autos mit libyschen Kennzeichen von Frankreich nach Deutschland. Sie gaben an, auf Geschäftsreise oder im Urlaub zu sein, und konnten deshalb ohne Abgaben in die Europäische Union einreisen. Die tatverdächtigen Autohändler sollen die Autos im Großraum Bonn zum Weiterverkauf übernommen haben. Das Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen die elf teils miteinander verwandten Tatverdächtigen führt das Hauptzollamt Aachen, das bei reinen Zollstrafverfahren als Staatsanwaltschaft auftritt.

Ob Fahrzeugunterlagen gefälscht wurden, sei Gegenstand der laufenden Ermittlung, erklärte Mark Gerner, Sprecher des Aachener Hauptzollamts. Der Zoll kann noch nicht sagen, welcher Schaden durch die mögliche Steuerhinterziehung entstanden sein könnte. Seipenbusch geht aber „von einem nicht unerheblichen sechsstelligen Betrag“ aus. Bei Wareneinfuhr werden in der Regel zehn Prozent Zoll auf den Warenwert erhoben, hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer.

Nach Einschätzung des Steuerfachanwalts Carsten Rubarth vom Bonner Anwaltsverein haben Käufer der Autos nichts zu befürchten. „Für die Steuervergehen des Verkäufers kann der Käufer nichts, wenn er davon ausgehen konnte, dass es sich um einen ordentlichen Autohändler handelt“, so Rubarth.

Das Zollfahndungsamt durchsuchte unter anderem Geschäftsräume eines Autohändlers auf der Königswinterer Straße/Ecke Röhfeldstraße in Beuel. Der Unternehmer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die dem Geschäft zugeordneten Telefonnummern waren entweder nicht besetzt oder gar nicht mehr vergeben.

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