Angriff auf Zufallsopfer Beueler Messerattacken für Angeklagten „ein Rätsel“

Bonn · Ein 22-jähriger Bonner soll im vergangenen Sommer versucht haben, zwei Männern in Beuel die Kehle durchzuschneiden. Vor dem Bonner Landgericht ließ er von seinem Anwalt verkünden, dass ihm die Angriffe ein „großes Rätsel“ seien.

 Der Angeklagte vor Gericht mit seinem Anwalt.

Der Angeklagte vor Gericht mit seinem Anwalt.

Foto: Peter Kölschbach

Die Frage nach einem möglichen Motiv schwebt noch unausgesprochen über dem Verfahren: Vor dem Bonner Landgericht hat am Donnerstagmorgen der Prozess gegen einen 22-jährigen Mann aus Bonn begonnen, der im vergangenen Sommer binnen weniger Tage und scheinbar ohne Anlass auf zwei ihm unbekannte Menschen eingestochen haben soll.

Auf versuchten heimtückischen Mord sowie schwere Körperverletzung in zwei Fällen lautet die Anklage. Die Nachricht von den beiden Attacken hatte im vergangenen Sommer das rechtsrheinische Bonn in Atem gehalten und entsprechend groß war das mediale Interesse zum Prozessauftakt. Der Angeklagte verfolgte die Verhandlung interessiert und unbeteiligt zugleich: Streckenweise wirkte er, als ob nicht von ihm, sondern von einer völlig anderen Person die Rede sei.

An die Taten will er keine Erinnerung haben: „Die Angriffe sind auch für den Angeklagten ein großes Rätsel“, erklärte sein Anwalt gleich zu Beginn. Sein Mandant sei über das Geschehene entsetzt und könne nicht glauben, dass er das gewesen sein soll.

Der erste Angriff ereignete sich am Abend des 3. August im Außenbereich eines Burgerrestaurants in der Friedrich-Breuer-Straße, wo ein 30-jähriger Krankenpfleger auf seine Bestellung wartete. Es sei eine Art Knistern gewesen, sagte das Opfer am Donnerstag im Zeugenstand aus, das ihm womöglich das Leben gerettet habe: „Das war mein Schutzengel“, so der Mann zum Geräusch, dass ihn dazu bewegt hatte, sich umzudrehen. Nur aufgrund dieser spontanen Bewegung habe der Angreifer ihn verfehlt und er sei mit einem rund 25 Zentimeter langen Schnitt von der Unterseite des rechten Kinns quer über die linke Wange bis in die Nähe des linken Ohrs davongekommen. „Er hätte mir sonst die Kehle aufgeschnitten“, ist sich der Krankenpfleger sicher. Der Täter habe nämlich sehr kräftig zugestoßen. Und weil er auf dem Land groß geworden sei und als Jugendlicher beim Schlachten geholfen habe, wisse er, wie schwer es sei, jemanden mit einem Messer zu verletzen, so der Zeuge. Der Mann sei ihm bereits zuvor aufgefallen, weil er immer wieder zu ihm hinübergeblickt habe. Er habe aber keineswegs bedrohlich gewirkt und so habe er geglaubt, dass der Mann auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf den Bus warte. „Er war die Ruhe selbst“, so das Opfer, dem man die Folgen des Angriffs noch immer ansehen kann. Trotz seines Bartes ist die verheilte Narbe gut zu erkennen. Und auch unter der Haut hat die Tat Spuren hinterlassen: Er könne es sich nicht leisten, dass es ihm schlecht gehe und er habe „eine gute Fassade“, ließ der Mann das Gericht wissen. Dennoch treibe ihn die Erinnerung immer wieder in Angstzustände und er überlege auch in dieser Hinsicht Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Der zweite Fall lief offenbar nach einem ähnlichen Schema ab: Nur neun Tage später, am Abend des 12. August, saß ein 27-jähriger Student mit einer Bekannten in der Nähe der Personenfähre „Rheinnixe“ auf einer Bank am Rheinufer. Auch ihnen fiel der Unbekannte auf, weil er gleich mehrfach hinter ihnen vorbeilief. Da die Bekannte als Bewährungshelferin arbeitete und die beiden vermuteten, der Unbekannte könne ein Dealer sein, witzelten sie noch, „dass sie ihn vielleicht demnächst beruflich wiedersehe.“ Hier war zwar kein Geräusch der Lebensretter, aber auch der Student drehte im entscheidenden Augenblick seinen Körper und trug so „nur“ eine etwa 13 Zentimeter lange Wunde am Schlüsselbein sowie eine fünf Zentimeter lange und einen Zentimeter tiefe Schnittwunde oberhalb der rechten Schulter davon.

Zum Verhängnis wurde dem Messerstecher schließlich sein charakteristischer Gang: Beide Angegriffenen versuchten dem Täter nämlich zunächst zu folgen. Der 30-Jährige wurde aber schnell von einer Passantin aufgehalten, die ihm riet, sofort zu einem Arzt zu gehen. Und der Student verlor den Angreifer nach einigen Hundert Metern aus den Augen. Eilig schien er es dabei nicht gehabt zu haben, von einer wirklichen Flucht mochten beide Opfer nicht sprechen. Vielmehr war ihnen der schleppende Gang des Mannes aufgefallen, der schließlich auch zu seiner Identifizierung führte.

22-Jähriger kein Unbekannter für die Bonner Ermittler

Für die Ermittler war der junge Mann kein Unbekannter: Er ist wegen verschiedenster Delikte, von Diebstahl oder Sachbeschädigung über Beförderungserschleichung und Nötigung bis hin zur Körperverletzung vorbestraft. Ein Psychiater muss nun klären, ob statt einer Verurteilung auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Frage kommt. Mit einem Urteil oder einer Entscheidung wird noch in diesem Monat gerechnet.

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