Toiletten im Brückenforum Ärger über WC-Flatrate für Gäste

Beuel · Gäste im Brückenforum sollen für die Nutzung der Toiletten zwei Euro bezahlen. Es ist nicht das einzige Diskussionsthema.

 Der Eingang zum Brückenforum in Beuel, wo über das Jahr zahlreiche Konzerte und andere Veranstaltungen stattfinden.

Der Eingang zum Brückenforum in Beuel, wo über das Jahr zahlreiche Konzerte und andere Veranstaltungen stattfinden.

Foto: Richard Bongartz

Partymusik der 80er und 90er Jahre und abtanzen bis zum nächsten Morgen: Auf die „Revival-Party“ im Beueler Brückenforum hatte sich Horst Leiser lange gefreut. Ein paar Kölsch dazu, schon war der Abend perfekt.

Allerdings war die gute Stimmung von einer Sekunde auf die andere verflogen, als er zur Toilette musste. „Es ist doch ein Unding, wenn ich als Gast eine Abendpauschale für die Benutzung der sanitären Anlagen bezahlen muss“, ärgert er sich.

Gleich zwei Euro sollten die Besucher für eine einmalige WC-Gebühr hinlegen. Dafür bekam dann jeder einen Stempel auf den Handrücken – und somit jederzeit Zugang zum stillen Örtchen. Kein Einzelfall, wie er beobachtet hat: „Sowohl beim Oktoberfest als auch bei der Silvesterparty galt diese Regelung. Das ist doch reine Abzocke“, schimpft er. „Bei Hunderten Besuchern kommt da eine ordentliche Summe ganz nebenbei zusammen.“

Dabei geht es ihm nicht um die Toilettenfrau, die für Sauberkeit sorgt. „Nein, das ist doch Aufgabe des Pächters oder des Veranstalters. Ich erwarte einfach, dass bei einer Veranstaltung, bei der Getränke verkauft werden, auch eine kostenlose Toilettennutzung enthalten ist“, so Leiser.

Was die Sache für ihn noch unappetitlicher machte: Gleich vor der Tür bot die Frau als kleine Entschädigung für die „Flatrate“ unverpackte Kekse an. „Ich will gar nicht daran denken, welche Hände dort hineingegriffen haben“, ekelt es ihn noch im Nachhinein.

„Eine “Pipi-Flat„ für Gäste ist immer unzulässig“, bewertet Stadtsprecher Marc Hoffmann den Vorfall. „In Gaststätten darf ein Gastronom von seinen Gästen grundsätzlich keine Entgelte für die Toilettennutzung verlangen.

Wird dagegen eine Toilettenfrau beschäftigt und die Zahlung eines Entgelts beruht auf der Freiwilligkeit des Gastes, der damit zum Beispiel seine Zufriedenheit mit der Sauberkeit ausdrücken möchte, ist dies rechtlich zulässig. Von Personen, die die Gaststätte aufsuchen, um ausschließlich die Toilette zu nutzen und nicht Gäste sind, kann der Gastronom die Zahlung eines Nutzungsentgelts verlangen“, erklärt Hoffmann.

Auch die Stadt bewertet das Anbieten von nicht abgepackten Lebensmitteln vor der offenen WC-Zugang als „unpassend“. Mittlerweile habe das Gewerbeaufsichtsamt „ein formelles ordnungsbehördliches Verfahren zur Untersagung des rechtswidrigen Entgeltzwanges“ eingeleitet und den Gastronom aufgefordert, darauf hinzuweisen, dass es sich um eine freiwillige Abgabe handelt.

„Grundsätzlich kostet die Toilette nichts für unsere Gäste“, stellt Kirstin Welter-Enns für das Brückenforum fest. „Bei dem Betrag handelt es sich ausschließlich um eine freiwillige Spende an die Toilettenfrau.“ Denn sie werde – wie andere Mitarbeiter bei Veranstaltungen ebenfalls – als Aushilfe bei Events beschäftigt.

„Es besteht keine Pflicht, eine Gebühr zu bezahlen“, betont sie. Auch das kleine Angebot an dem „Kiosk“ vor dem Örtchen ist für sie kein Problem. „Die Toilettenfrau bietet dort doch nur Haarspray, Bonbons und kleine Naschereien an“, sagt sie.

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