Streit in Holzlar Halteverbot vor der eigenen Lagereinfahrt

HOLZLAR · Ein Gewerbetreibender an der Windgassenstraße hat zwei Strafzettel bekommen, weil er vor seiner eigenen Lagerhalle nicht mehr parken darf. Grund sind Schilder, die eigentlich ein anderes Problem lösen sollten.

 Dino Gebertz ärgert sich: Zwei Knöllchen hat er im Juni bekommen, weil vor seiner Lagereinfahrt (das Rolltor kann man über seinem Kopf erkennen) mittlerweile absolutes Halteverbot eingerichtet ist.

Dino Gebertz ärgert sich: Zwei Knöllchen hat er im Juni bekommen, weil vor seiner Lagereinfahrt (das Rolltor kann man über seinem Kopf erkennen) mittlerweile absolutes Halteverbot eingerichtet ist.

Foto: Max Malsch

So hatte Dino Gebertz sich das nicht vorgestellt. Lastwagenfahrer haben dem Elektromeister die Einfahrt zu seinem Grundstück an der Windgassenstraße kurz vor Sankt Augustin immer wieder kaputt gefahren, weil der Wendehammer nebenan ständig zugeparkt war und sie anders nicht hätten drehen können.

Gebertz wandte sich daraufhin an die Stadt. Zunächst sagte man ihm, er solle einen abschließbaren Poller aus privater Tasche vor die Einfahrt setzen lassen. Nun regeln mehr als ein Dutzend städtische Schilder die Verkehrsgeschicke an dieser ansonsten übersichtlichen Stelle – und nicht nur dort. Hauptproblem ist nämlich: Dino Gebertz und seine Mitarbeiter können seitdem nicht mehr vor der eigenen Lagerhalle parken, ohne Gefahr zu laufen, ein Knöllchen zu bekommen.

Das absolute Halteverbot bezieht sich nämlich nicht bloß auf den Wendehammer, sondern auch zusätzlich auf die Straße entlang des schmalen Bürgersteigs vor dem Betrieb. Darüber läuft so gut wie niemals jemand, weil nach der Halle kein Gebäude mehr kommt. Bloß ein Parkplatz der Firma Kautex schließt sich seit dem Frühjahr an.

Das Halteverbot hat Dino Gebertz alleine im Juni zwei Strafzettel – einen für 15 und einen für 20 Euro für dasselbe Vergehen – wegen falschen Parkens eingebracht. Dabei stünden die Autos nie lange vor der Halle, um einzuladen. Er will nun zahlen, aber lediglich unter Vorbehalt.

„Für mein Unternehmen ist es enorm wichtig, dass ich diese Zufahrt erreichen kann“, sagt der Elektromeister, der seinen Hauptsitz an der Marktstraße in Pützchen hat. In der Halle sind Kabel und Verteilerkästen gelagert, die weit über Bonn hinaus zum Einsatz kommen.

Auch die Stromversorgung für den städtischen Weihnachtsmarkt gewährleistet er seit Jahrzehnten. Er benutzt für den Transport der Gerätschaften einen 7,5-Tonner und einen kleinen Transporter. Diese Fahrzeuge können nur über das Rolltor zur Straße aufladen. Es gibt keinen weiteren Zugang, weil die Familie im hinteren Teil des Gebäudes wohnt.

Dino Gebertz hat also ein weiteres Mal an die Verwaltung geschrieben, um den Schilderwald in seiner jetzigen Form zu monieren, aber bislang keine Antwort erhalten. „Für mich ist die Sache klar, die Schilder wurden falsch angebracht und zeigen nicht in die eigentlich vorgesehene Richtung“, sagt er.

Denn: Vor der benachbarten Kfz-Werkstatt ist die Lage ähnlich. Das dort angebrachte Schild weist die Privateinfahrt als Halteverbotsbereich aus. „Dabei müsste der Pfeil in die andere Richtung zeigen“, glaubt Gebertz. Der Werkstattchef kann allerdings nichts dazu sagen, weil er im Urlaub weilt. Gleiches Spiel beim IT-Dienstleister gegenüber der Halle.

Dort weist ein Schild die private Tiefgarageneinfahrt überflüssigerweise als Parkverbotszone aus. Der stellvertretende Stadtsprecher Marc Hoffmann sagt dazu auf Anfrage: „Wir haben die Schilder erst auf Betreiben von Herrn Gebertz aufgestellt, weil der Wendehammer oft als Parkplatz benutzt wurde.“ Zum Teil seien dort noch mobile Schilder aufgestellt. Im Laufe des Mittwochs wolle die Stadt sich die Situation vor Ort aber noch einmal anschauen und bewerten.

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