Geldstrafe nach Unfall Bonner Polizist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Beuel · Ein 29-jähriger Bonner Polizist wurde beim Abbiegen ins Parkhaus des Polizeipräsidiums von der Sonne geblendet und überfuhr eine 57-jährige Fußgängerin. Jetzt wurde er wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der 29-jährige Polizeibeamte hat mit dem Auto einen Menschen getötet – und muss nun dafür büßen. Als der Beamte am Nachmittag des 26. Januar 2017 mit einem Dienstfahrzeug vom Landgrabenweg nach links ins Parkhaus des Polizeipräsidiums in Ramersdorf abbog, übersah er eine Fußgängerin. Die 57-Jährige wurde so schwer verletzt, dass sie starb. Wegen fahrlässiger Tötung wurde der Polizist im November zu einer Geldstrafe von 180 à 70 Euro verurteilt. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sebastian Buß, am Montag auf Anfrage.

Dass der Abschluss des Strafverfahrens gegen den 29-Jährigen erst jetzt bekannt wurde, hat einen Grund: Die Verurteilung des Beamten fand nicht in einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Bonner Amtsgericht statt, sondern auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf schriftlichem Wege per Strafbefehl. Und der ist, wie Buß erklärte, seit dem 15. November rechtskräftig.

Nach dem Unfall hatte der Beamte erklärt: Zum Zeitpunkt des Unfall an jenem Nachmittag gegen 15 Uhr sei er so von der tief stehenden Sonne geblendet worden, dass er die Frau nicht gesehen habe. Die 57-Jährige war auf dem Rad- und Gehweg unterwegs zur Straßenbahnhaltestelle Ramersdorf, als der Wagen des Beamten sie erfasste.

Die nach dem tödlichen Unfall eingeschalteten Gutachter bestätigten zwar die schwierigen Licht- und Sichtverhältnisse, doch das führte nicht dazu, dass der Polizist straffrei ausging. Denn, so erklärte Buß: „Es ist zwar ein sehr tragischer Unfall, zumal der Polizeibeamte auch nicht zu schnell gefahren ist. Aber gerade weil die Sichtverhältnisse wegen der tiefstehenden Sonne so schwierig waren, hätte er umso vorsichtiger fahren müssen. Stattdessen ist er abgebogen und hat den Vorrang der Fußgängerin missachtet.“ Den Führerschein des Beamten hat die Strafjustiz laut Buß allerdings nicht eingezogen.

Der Polizist hat den Strafbefehl akzeptiert und ist mit dieser Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen nun vorbestraft. Wie ein Polizeisprecher erklärte, bleibt der 29-Jährige weiterhin im Dienst. Mit Disziplinarmaßnahmen muss der Beamte nicht mehr rechnen, weil das eine unzulässige Doppelbestrafung wäre. Nach Informationen des General-Anzeigers leidet der 29-Jährige sehr darunter, dass durch seine Schuld ein Mensch gestorben ist. Ein Kreuz an der Unfallstelle erinnert auch ihn täglich daran.

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