Versuchter Mord Bonner nach Attacke auf Ex-Partnerin verurteilt

Bonn · Der Richter sprach von einer „geplanten Hinrichtung“. Nach einem brutalen Angriff auf seine Ex-Freundin musste sich ein 49-jähriger Bonner vor Gericht verantworten. Jetzt wurde ein Urteil gesprochen.

Versuchter Mord: Bonner nach Attacke auf Ex-Partnerin verurteilt
Foto: Leif Kubik

„Das, was hier passiert ist, war die geplante Hinrichtung eines Menschen“, erklärte der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff in der Urteilsbegründung. Die vierte Große Strafkammer als Schwurgericht am Bonner Landgericht hat am Dienstag einen 49-jährigen Bonner wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Der Fall im Bonner Stadtteil Holzlar hatte im Frühjahr für Schlagzeilen gesorgt: Am 8. April hatte ein Mann mit seinem Wagen eine Frau überfahren und anschließend unter anderem mit Steinen auf sie eingeschlagen. Das Opfer wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik gebracht, der Mann, dessen Fahrzeug an einer Betonwand neben einer Tiefgarageneinfahrt zum Stehen kam, wurde noch am Tatort verhaftet.

Der im Irak geborene Deutsche zeigte sich geständig. Das Gericht sieht das folgende Geschehen als erwiesen an: Am frühen Morgen hat der eifersüchtige Mann seiner Ex-Freundin und Mutter der gemeinsamen Tochter vor deren Wohnung aufgelauert. Als die 33-Jährige mit der knapp dreijährigen Tochter das Haus verließ, startete er seinen Wagen und fuhr dann ungebremst mit etwa 25 Stundenkilometern auf die arglose Frau zu. Verletzt stürzte sie seitlich von der Motorhaube; der Fahrer stieg aus und schlug sie zunächst mit bloßen Fäusten ins Gesicht. Dann hob er unter einem Balkon einen rund 14 mal 14 Zentimeter messenden Stein auf und schlug mehrmals mit voller Kraft auf den Kopf seines Opfers. Offenbar musste die kleine Tochter des getrennt lebenden Paares den Vorfall aus ihrem Buggy heraus mitansehen. „Papa, Papa“, habe das aufgelöste Kind mehrfach gerufen, sagten Zeugen im Verlauf des Verfahrens aus.

Der Tat war wohl eine Beziehungskrise vorausgegangen, das Motiv war ein übersteigertes Besitzdenken. Der Angeklagte konnte offenbar nicht damit umgehen, dass seine ehemalige Freundin sich von ihm getrennt und einen neuen Partner gefunden hatte. „Das darf man und das hat man zu akzeptieren“, so Reinhoff. Stattdessen habe der Angeklagte trotz eines zwischenzeitlich verhängten Kontaktverbots nach der Trennung einfach nicht losgelassen, sondern der Frau seit September 2018 immer wieder nachgestellt.

Man habe es hier mit einem Sachverhalt zu tun, der einen erschrecken ließe: „Das ist Tyrannei“, so der Vorsitzende. Auch drohte der Angeklagte wohl bereits zuvor mehrfach, seine frühere Lebensgefährtin umzubringen. Weil er ihr offenbar auch vorher schon in seinem Wagen vor der Tür aufgelauert hatte, schaute am Tattag eine Cousine, ob die Luft rein war. Weil der Mann aber nicht direkt vor dem Haus, sondern eine Ecke weiter geparkt hatte, konnte sie ihn nicht bemerken.

Die schwangere Frau liegt immer noch im Krankenhaus und stand dem Gericht wegen ihrer schweren Verletzungen nicht für Nachfragen zur Verfügung. Sie erlitt unter anderem eine Durchtrennung der Kopfschwarte und eine Balkenläsion und muss noch mindestens ein Jahr in Behandlung bleiben. Wie eine Gutachterin im Verlauf des Verfahrens erklärte, grenze es an ein Wunder, dass die Schädeldecke den Schlägen standhielt.

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