Fahrraddieb in Beuel 24-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

Beuel · Weil er im Dunkeln ohne Fahrlicht unterwegs war, stoppte eine Streife des Bonner Verkehrsdienstes am Freitagabend einen Fahrradfahrer auf der Rheinaustraße in Beuel. Bei der Überprüfung des 24-Jährigen und seines Fahrrades stellte sich heraus, dass dieses vor wenigen Wochen in Bonn gestohlen worden war.

Daraufhin wurde der junge Mann, der über keinen festen Wohnsitz verfügt und bereits wegen anderer Eigentumsdelikte belangt worden ist, vorläufig festgenommen und ins Polizeipräsidium gebracht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn erließ ein Haftrichter am Samstag Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und soll im Rahmen des beschleunigten Verfahrens einem Richter vorgeführt werden. In diesem Fall trug die Fahrradrahmennummer dazu bei, das gestohlene Fahrrad schnell zu identifizieren, den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen und sofortige Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen einzuleiten.

Die Polizei Bonn empfiehlt deshalb, einen Fahrradpass auszufüllen. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Darüber hinaus gehört ein Foto des Fahrrads dazu. Der vollständig ausgefüllte Pass sollte sicher aufbewahrt werden.

Den Fahrradpass gibt es als Druckversion, aber auch als kostenlose App für iPhones sowie Android-Smartphones auf www.polizei-beratung.de.

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