Fitnessstudio in Bonn Betreibern wird Diskriminierung vorgeworfen

BONN · "Meine Tochter ist ohne Angabe von Gründen nicht aufgenommen worden", sagt ein Vater. Der gebürtige Iraner hat eine Vermutung: "Sie wollten meine Tochter nicht, da sie einen ausländischen Nachnamen hat." Mehrere Bonner mit ausländischen Wurzeln werfen Betreibern Diskriminierung vor, weil sie nicht aufgenommen worden sind.

"Wir freuen uns auf dich" - diesem Werbeslogan eines Bonner Fitnessstudios können mehrere Bürger nicht mehr trauen. Darunter auch eine Familie aus Holzlar, deren Name der Redaktion bekannt ist. "Meine Tochter ist ohne Angabe von Gründen nicht aufgenommen worden", sagt der Vater, ein promovierter Ingenieur. Doch der gebürtige Iraner hat eine Vermutung: "Sie wollten meine Tochter nicht, da sie einen ausländischen Nachnamen hat."

Die vermutete Diskriminierung ist für ihn und seine Frau, eine Ärztin, aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar. "Meine Tochter ist hier geboren, geht auf ein Gymnasium und will in dem Studio einfach nur Sport treiben wie ihre Freunde", so die Mutter. Ein persischer Bekannter hat allerdings die gleichen Probleme wie seine Mitschülerin. "Ich warte schon seit vier Monaten auf eine Reaktion zu meiner Anmeldung", erzählte der 16-Jährige.

Er habe lediglich einmal zu hören bekommen, dass es im Moment einen Aufnahmestopp gebe. Das allerdings bestreitet ein weiterer Mitschüler, der zwar ebenfalls Perser ist, aber einen deutschen Nachnamen hat. "Ich bin im gleichen Zeitraum aufgenommen worden und habe sogar noch Flyer für Freundschaftswerbungen mitbekommen", so der Jugendliche.

Eine andere Frau, die sich ebenfalls an den GA wandte, erzählte, dass selbst ihr "deutscher Leumund" nicht weitergeholfen habe: "Ich wollte dem 17-jährigen Sohn einer mazedonischen Bekannten weiterhelfen und habe mein Konto für die Abbuchung angegeben." Auch er wurde abgelehnt. Sie wisse von acht weiteren Fällen. Worüber sie sich auch wundert: Sie habe die Anmeldung vor Ort ausfüllen müssen, aber keine Kopie erhalten. So erging es auch anderen Antragstellern.

Bei Nachfragen in den folgenden Wochen hörten sie bisweilen wahlweise, ihr Formular sei verlegt, noch nicht abgeschickt oder von einem externen Büro noch nicht beurteilt worden. Am Montag meldete sich eine Türkin mit deutscher Staatsbürgerschaft beim GA, die, wie ihr Partner, nach der Anmeldung gar nichts gehört hat. "Wir sind erst vor einem Monat nach Bonn gezogen", schrieb die Frau und sprach von einem "enttäuschenden Willkommen".

Wer den Namen eines der beiden Betreiber im Internet eingibt, erhält zwei Informationen. Zum einen gibt es ein Forum, in dem Menschen ebenfalls berichten, sie würden sich wegen ihres ausländischen Nachnamens in dem Fitnessstudio diskriminiert fühlen. Zum anderen stößt man auf einen Bericht der WAZ vom Oktober 2008. Im Ruhrgebiet war einer der Männer bereits Geschäftsführer eines Fitnessstudios, um das es Querelen gab. Auf den ersten Artikel hin hätten sich "Freizeitsportler mit Migrationshintergrund gemeldet, die dem Club vorwarfen, sie aus rassistischen Gründen abgewiesen zu haben", so die WAZ damals. Der Betreiber habe keine Stellungnahme abgegeben. Mehrere telefonische und schriftliche Anfragen des GA ließen die beiden Geschäftsführer jetzt ebenfalls unbeantwortet.

Für die Integrationsbeauftragte der Stadt, Coletta Manemann, sind die GA-Schilderungen nicht neu; auch bei ihr sind Betroffene vorstellig geworden. "Die Empörung der Eltern und die Enttäuschung der Jugendlichen kann ich gut nachvollziehen. Ich hatte mich daher kürzlich bereits mit ARIC NRW, dem NRW-Antidiskriminierungsbüro, fachlich beraten", sagte Manemann. Sobald ihr das Einverständnis der Eltern und der Jugendlichen vorliege, werde sie sich in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbüro an das Unternehmen wenden. "Wichtig ist mir, dass etwas Konkretes erreicht wird. Denn von einem Einzelfall kann man nun wirklich nicht mehr reden", so Manemann.

Fachleute sagen: Juristisch ist da nichts zu machen

Juristisch ist das Verhalten der Fitnessstudiobetreiber nicht zu beanstanden, meint Detlev Langer, Leiter des Bereichs Recht der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. "Hier greift der Grundsatz der Vertragsfreiheit aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch", so der Experte. Danach müsse ein Unternehmer nicht mit jedem einen Vertrag abschließen. "Er muss das auch nicht begründen", so Langer, der darauf verweist, dass dieser Grundsatz bereits seit 1900 gilt.

So könne vom Prinzip her jeder Ladeninhaber entscheiden, welchem Kunden er etwas verkaufe und welchem nicht. "Es gibt ja auch Restaurants, die keine Kinder oder Hunde in ihren Räumen wünschen", sagt Langer. Anders sehe es im Arbeitsrecht aus, wo der Gleichbehandlungsgrundsatz gelte. Hier müssten Arbeitnehmer mit vergleichbaren Leistungen auch in der Praxis gleich behandelt werden.

Greifen könnte in diesem Fall aus Bonn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), oder umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz. Doch Ralf Schweigerer, Vorsitzender des Bonner Anwaltvereins, sieht dafür kaum Anlass gegeben. Nach Paragraf 19 des AGG dürfe bei Massegeschäften zwar nicht nach Rasse unterschieden werden. "Aber es ist ja in dieser Richtung nichts gesagt oder geschrieben worden von den Geschäftsführern, deshalb dürfte eine Diskriminierung schwer nachzuweisen sein", sagt Schweigerer.

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