Zwangsurlaub der Stadtverwaltung Bestatter beklagen massive Termin-Engpässe

BONN · Weil er sparen wollte, schickte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch seine Mitarbeiter vom 23. Dezember bis 1. Januar in den Zwangsurlaub. Mit fatalen Folgen für viele Bürger, deren Angehörige nach dem 19. Dezember gestorben waren. Sie können ihre Verstorbenen erst ab der nächsten Woche beisetzen lassen.

 Für unzumutbar hält Bestatter Thomas Reitelbach die lange Wartezeit auf einen Beerdigungstermin für Angehörige, die seit dem 20. Dezember ein Familienmitglied verloren haben.

Für unzumutbar hält Bestatter Thomas Reitelbach die lange Wartezeit auf einen Beerdigungstermin für Angehörige, die seit dem 20. Dezember ein Familienmitglied verloren haben.

Foto: Nicolas Ottersbach

Als der Angehörige eines GA-Lesers nach schwerer Krankheit an Heiligabend starb, war die Trauer groß. Und dann erfuhr die Familie auch noch, dass der Tote nicht vor dem 6. Januar im neuen Jahr beerdigt werden könne.

Der Grund: Wegen der Schließung der Stadtverwaltung vom 23. Dezember bis 1. Januar war eine Beerdigung vorher nicht mehr möglich. "Das war für die Betroffenen und für uns eine miserable Situation", kritisierte am Freitag der stellvertretende Vorsitzende des Bestatterverbands Bonn, Werner Kentrup, die Entscheidung von Nimptsch.

Ein Notdienst am 27. Dezember von 9 bis 11 Uhr habe die Situation auch nicht retten können, weiß Kentrup. Und wer am 28. und 30. Dezember sowie am 2. und 3. Januar beerdigen wollte, hätte dies spätestens bis zum 18. Dezember anmelden müssen. "Die städtischen Mitarbeiter im Notdienst waren heillos überfordert. Sie trifft überhaupt keine Schuld an der Misere", betonte der Bestatter.

Der Fall des GA-Lesers ist kein Einzelfall. Thomas Reitelbach vom Duisdorfer Bestattungsunternehmen Vitt weiß von einem Kollegen, dass für einen Mann, der am 20. Dezember gestorben war, ebenfalls erst frühestens nächste Woche ein Beerdigungstermin möglich ist. "Das ist für die Angehörigen unzumutbar.

Sie wurden mehr als zwei Wochen im Ungewissen gelassen." Nach so langer Wartezeit könnten zudem auch nicht alle Beerdigungen an einem Tag durchgeführt werden, so dass noch längere Wartezeiten hingenommen werden müssten. Dabei schreibe das Bestattungsgesetz die Erdbestattung spätestens am achten Tag nach dem Tod fest.

Auch Trude Schmidt vom Bestattungshaus Muss spart nicht mit Kritik. "In diesem Jahr hat diese Urlaubsregelung alles aus den Angeln gehoben", beschrieb sie die Situation. Hinzu komme, dass seit der Wiederöffnung der Verwaltung am 2. Januar die Amtsstuben regelrecht gestürmt worden seien, um so schnell wie möglich einen Beerdigungstermin zu ergattern. "Sie glauben nicht, was da los war", berichtete sie.

"Trauernde werden immer wieder nach dem Beerdigungstermin gefragt und so zusätzlich unter Druck gesetzt", weiß Reitelbach. Er weist noch auf ein anderes Problem hin: In der langen Wartezeit befanden sich die Verstorbenen der Vorschrift entsprechend im hauseigenen Kühlraum. "Ich mag mir nicht vorstellen, wie es hätte weitergehen sollen, wenn der Platz nicht gereicht hätte."

Die städtischen Kühleinrichtungen seien nicht auf allen Friedhöfen vorhanden und teils marode, sagte er. "Wir verstehen nicht, warum die Stadt eine so einschneidende Maßnahme nicht mit uns vorher bespricht, sondern von oben anordnet", kritisierte Kentrup. Das städtische Presseamt teilte gestern auf Nachfrage des General-Anzeigers mit, die Verwaltung werde die Beschwerden der Bestatter bei der Urlaubsplanung in diesem Jahr berücksichtigen.

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